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AHO Aktuell - 15.06.2001

Österreich: Fortbildung über "Tierschutz am Schlachthof"


St.Pölten (NLK) - Von der Veterinärdirektion im Amt der NÖ Landesregierung
wurde in Zusammenarbeit mit dem Hamburger "Beratungs- und Schulungs-
institut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren" sowie der
"Vetcontrol GMBH" für alle in Niederösterreich tätigen Schlachttier- und
Fleischuntersuchungstierärzte ein Seminar zum Thema Tierschutz am
Schlachthof durchgeführt, an dem 180 Fleischuntersuchungstierärzte
teilnahmen. Auch Schlachthofbetreiber wurden angehalten, Mitarbeiter zu
dieser Veranstaltung zu entsenden, um in den Betrieben kompetente
Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit den Tierärzten vorzufinden.
Darüber hinaus werden in Zukunft weiterführende Schulungen angeboten,
damit jeder Betrieb über entsprechend geschultes Personal verfügt.

"Der Wunsch nach tierschutzgerechtem Umgang mit Nutz- und Schlachttieren
und nach besserer Fleischqualität lässt sich nur verwirklichen, wenn auf
allen Ebenen der Schlachttierproduktion und Fleischgewinnung die Bereit-
schaft zum Umdenken und zur Veränderung eingefahrener Verhaltensmuster
zunimmt", betont dazu Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank.

Die Produktion Lebensmittel tierischer Herkunft ist einer Anzahl von
Anforderungen hinsichtlich hygienischer Unbedenklichkeit unterworfen,
um dem Wunsch der Konsumenten gerecht zu werden. Neben Unbedenklichkeit
im Hinblick auf Hygiene und Arzneimittelrückstände gilt ein Hauptaugenmerk
dem Tierschutz, wobei nicht nur die artgerechte Tierhaltung zu berück-
sichtigen ist, sondern auch tierschutzgerechter Transport und tierschutz-
gerechter Umgang mit Schlachttieren.

Untersuchungen zeigen den engen Zusammenhang zwischen dem schonenden Umgang
mit Schlachttieren und der zu erwartenden Fleischqualität. Rahmen-
bedingungen stellen die gesetzlichen Vorgaben dar, die einerseits in Form
der Verordnung zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
vorliegen und andererseits in Form der Verordnung über das Schlachten und
Töten von Tieren. Um optimale Voraussetzungen zu schaffen, ist es
erforderlich, den betroffenen Berufsgruppen diese gesetzlichen Vorgaben zu
vermitteln.
 



 

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