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AHO Aktuell - 13.06.2001

Landkreis Havelland: Landwirt klagt jetzt gegen die Tötung wegen BSE


(aho) - Der Tierseuchenfall im Gut Hertefeld ist mit der abschließenden
Meldung an die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg vom 31. Mai
verwaltungstechnisch abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Meldung hat
die Kasse die Höhe der zu leistenden Entschädigung an den Landwirt
festgesetzt. Für den Landkreis Havelland sind im Zusammenhang mit dem
BSE-Fall Kosten in Höhe von rund 110.000 DM entstanden, die nicht
erstattungsfähig sind. Allein 69.000 DM davon entfallen auf die
Tierkörperbeseitigung, die der Landkreis im Seuchenfall laut Gesetz
anteilig zu bezahlen hat. Die restlichen Mittel mussten für den
Transport der Tiere, die Bezahlung der Tierärzte sowie für Absperrungen,
Zauntransporte etc. ausgegeben werden.

Der BSE-Fall wird aber die Verwaltung trotz dieser Bilanz noch einige
Zeit beschäftigen, da der Landwirt Anfang Mai Klage erhoben hat gegen
den Landkreis wegen der Tötungsanordnung aus Seuchenschutzgründen. Da
diesbezüglich in Deutschland noch keine klare Rechtsprechung vorliegt,
rechnet der Landkreis realistischerweise mit einem langen Verfahren.
"Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass wir mit der Tötung den
Schutzinteressen des Verbrauchers entsprochen haben, und diese Interessen
sind sehr hoch einzuschätzen", sagt Landwirtschaftsdezernent Henning
Kellner. Dafür spreche auch ein Grundsatzurteil aus Großbritannien, das
BSE als Tierseuche einstufte. Der Dezernent sieht daher gute Erfolgs-
aussichten für den Landkreis im Verfahren. Allerdings zeigte sich Kellner
irritiert über die Klage, da der betroffene Landwirt ursprünglich der
Tötung zugestimmt hatte.

Landrat Dr. Burkhard Schröder sieht einem Prozess gelassen entgegen:
"Ich erwarte durch ein Urteil mehr allgemeine Rechtssicherheit. Wir sind
ja nicht die einzigen in Deutschland, die von dieser Situation betroffen
waren und allein, ohne Empfehlungen übergeordneter Stellen, solche
Entscheidungen treffen mussten."
 



 

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