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AHO Aktuell - 12.06.2001

DBV kritisiert beabsichtigtes Verbot von Spaltenböden


(DBV) - Den deutschen Rinderhaltern, die bereits durch die BSE-Krise
stark gebeutelt sind, stehen möglicherweise weitreichende Veränderungen
bevor. Denn der Bundesrat berät am 22. Juni 2001 über einen Antrag des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, der massive Verschärfungen der
Auflagen in der Nutztierhaltungs-Verordnung vorsieht. Für den DBV ist
völlig inakzeptabel, dass die betroffene Wirtschaft im Vorfeld nicht
einmal in die folgenschwere Diskussion einbezogen wurde. Unter anderem
ist dem Bundesratsantrag zu entnehmen, dass Rinder bis zu einem Alter
von sechs Monaten nicht mehr auf Spaltenböden gehalten werden dürfen,
sondern nur noch auf Einstreu. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat
diesem Antrag bereits mehrheitlich zugestimmt, wobei Bayern, Baden-
Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen dagegen stimmten,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland sich der Stimme
enthielten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht für das beabsichtigte
Verbot von Spaltenböden für Rinder bis zu einem Alter von sechs Monaten
keine überzeugenden fachlichen Gründe und kritisiert, dass es sich
ausschließlich um eine politische Entscheidung vor dem Hintergrund der
postulierten Agrarwende handelt.

Stimmt der Bundesrat dem Antrag Nordrhein-Westfalens zu, hätte dies zur
Folge, dass das Verbot von Spaltenböden nicht nur die Kälbermast,
sondern auch die Kälberaufzucht betrifft. Ebenso sind Bullenmastbetriebe
davon betroffen, die Absatzkälber in der Regel im Alter zwischen drei
und vier Monaten zur Mast einstallen. Die Produktionskosten würden sich
nach Berechnungen des DBV um mindestens 20 Prozent verteuern. Betriebe,
die die Ställe auf Grund der Neuregelung der Kälberhaltungs-Verordnung
im Jahre 1998 bereits umgerüstet haben, müssten bereits vor Ablauf der
Nutzungsdauer die Ställe erneut umbauen. Denn die neuen Vorschriften
sind auch in bestehenden Anlagen bis zum 31. Dezember 2008 zu erfüllen.

Der DBV befürchtet wegen dieses nationalen Alleingangs und der erheb-
lichen Wettbewerbsverzerrungen den Zusammenbruch der Kälbermast in
Deutschland. Sie ist bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich
auf rund 500.000 Kälber zurückgegangen. Dies werde auch erhebliche
Auswirkungen auf den Absatz von Jungkälbern und die übrigen Rindfleisch-
märkte haben. Doch nicht allein wirtschaftliche Gründe lassen das Verbot
von Spaltenböden fraglich erscheinen. Die Haltung der Tiere auf
Spaltenböden ist auch wissenschaftlich zu vertreten. Bei der Bullenmast,
die weitgehend auf Spaltenböden durchgeführt wird, muss wegen der
härteren Klauen mit weniger Klauenverletzungen gerechnet werden.
Kälbermäster, die auf Stroheinstreu umstellten, sammelten überwiegend
negative Erfahrungen, da die Einstreu mit hygienischen Nachteilen
einhergeht, die wiederum zu höheren Verlusten und einer deutlichen
Zunahme des Medikamenteneinsatzes führen. Wichtig ist, dass die Tiere
auf trockenem Boden stehen. Dies kann auf geeignetem Spaltenboden
ebenso sichergestellt werden wie mit Einstreu, stellt der DBV fest.
 



 

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