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AHO Aktuell - 11.06.2001

"Ausstieg aus Klärschlamm - Nutzung nur mittelfristig möglich"


Potsdam (aho) - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler
(SPD) hat sich dafür ausgesprochen, mittelfristig aus dem Klärschlamm-
einsatz in der Landwirtschaft auszusteigen. Birthler: "Wer ein sofortiges
Verbot fordert, soll uns einmal sagen, wohin mit den Klärschlämmen.
Andere Entsorgungsalternativen sind bis dahin verstärkt zu nutzen
beziehungsweise vorzubereiten."

Birthler: "Der Landwirt ist auf Klärschlamm zur Bodenverbesserung nicht
angewiesen. Zudem können über die im Klärschlamm untersuchten Schadstoffe
hinaus weitere kritische Materialien enthalten sein. Wenn die Lieferungen
von fern her kommen und die Informationen zum Ursprung eher spärlich
fließen, geht der Landwirt ein hohes Risiko ein." Zudem hat der Bauer
keinen Einfluss auf die Zusammensetzung und Qualität des Klärschlamms,
was eine wesentliche Voraussetzung für die sachgerechte Düngung ist.

Im Vorgriff auf künftige bundeseinheitliche und EU-weit abgestimmte
Regelungen ist gegenwärtig deshalb nur die regionale Verwertung zu
empfehlen.

Bei regional anfallendem Klärschlamm bestehen umfangreiche
Informationsmöglichkeiten für den Landwirt zu eingeleiteten Abwässern
in die Kläranlage, über die für die Konditionierung des Klärschlamms
eingesetzte Stoffe oder Einzahlung in den Klärschlammfonds. Darüber
hinaus kann durch enge Zusammenarbeit zwischen Kläranlagenbetreiber,
Landwirt und Fachberater die landwirtschaftliche Verwertung stand-
ortangepasst zu den agrotechnisch günstigsten Terminen ohne weitere
Zwischenlagerung erfolgen.

Brandenburg galt bisher als Importland von Klärschlamm. So wurden
noch in den vergangenen Jahren aus Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen jährlich zwischen 5000 bis 9000 Tonnen abgenommen.
Weitere Abnahmen gab es aus Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-
Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Künftig will Brandenburg zu
Gunsten von Verbraucher- und Bodenschutz sowie nachhaltiger
Landwirtschaft konsequent umsteuern und setzt auf einen Konsens
von Bund und Ländern.
 



 

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