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AHO Aktuell - 09.06.2001

Tuttlingen: Keisveterinäramt untersagt Fütterung von Küchenabfällen


Tuttlingen (aho) - Obwohl die drohende Maul- und Klauenseuche jeden
Klauentierhalter zu besonderer Vorsicht mahnen müsste, sind das
Kreisveterinäramt und der Wirtschaftskontrolldienst Tuttlingen erneut
er Großküche und einer Gaststättenküche Küchenabfälle abgeholt und sie
an seine Schweine und Rinder verfüttert. Dies ist jedoch wegen der Gefahr
der Verbreitung von Tierseuchen schon lange ausdrücklich verboten -
sowohl bei Haustieren, als auch beim Wild.

Speiseabfälle enthalten in der Regel tierische Bestandteile oder waren
in der Küche mit solchen Bestandteilen in Kontakt. Die tierischen
Bestandteile wiederum können im ungünstigen Fall von Schlachttieren
oder erlegtem Wild stammen, die mit einer Tierseuche infiziert waren.

Bis vor einigen Jahrzehnten konnte noch davon ausgegangen werden, dass
verfütterte Speiseabfälle von Produkten aus dem selben Ort oder zumindest
aus der Region stammten. Damit war eine Verbreitung von Tierseuchenerregern
über Speiseabfälle nur kleinräumig möglich. Inzwischen hat sich die
Situation jedoch grundlegend geändert. Aufgrund des intensiven Welthandels
mit umfangreichen Einfuhren aus Übersee und durch die sehr durchlässige
Ostgrenze der Europäischen Union, bei ohnehin offenen Binnengrenzen
stammen Speiseabfälle heute aus aller Welt. Hinzu kommt der boomende
weltweite Reiseverkehr mit essbaren Mitbringseln. Deshalb bringt die
Verfütterung von Speiseabfällen, auch wenn sie aus der eigenen Privatküche
stammen, ein großes Tierseuchenrisiko mit sich. Speiseabfallverfütterung
an Schweine war in den vergangenen Jahren immer wieder die Eintrittspforte
für Tierseuchen in freie Gebiete, oft mit exotischen Erregern. So wurde
1985 die Afrikanische Schweinepest mit Flugzeugabfällen nach Belgien
eingeschleppt. Im Jahre 1997 brach in Westfalen die Europäische
Schweinepest mit einem vermutlich osteuropäischen Wildschweine-Virusstamm
aus und wurde nicht nur innerhalb von Deutschland, sondern auch in die
Niederlande, nach Belgien, Spanien und Italien verschleppt. Schließlich
begann die 2001 aus England kommende Maul- und Klauenseuche ebenfalls mit
der Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine; diese Abfälle enthielten
Fleischreste aus Südostasien mit einem von dort stammenden MKS-Virusstamm.

Über die Folgen der Verfütterung von Speiseabfällen werden Küchenbetreiber,
Landwirte und Jäger seit Jahren informiert. Die illegale Verfütterung von
Speiseabfällen an Klauentiere, gleichgültig, ob es sich um Rinder, Schafe,
Ziegen, Hausschweine oder Wildschweine handelt, darf auf keinen Fall
geduldet werden. Deshalb wurde sowohl gegen den betreffenden Landwirt als
auch gegen die Küchenbetreiber Bußgeldverfahren eingeleitet.
 



 

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