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AHO Aktuell - 07.06.2001

BSE-Kostenlawine bei Landkreisen, Städten und Gemeinden


Berlin (ots) - Ein halbes Jahr nach Verabschiedung des
"BSE-Schnellgesetzes" erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Dem Bund entstehen keine Kosten, den Ländern und Kommunen
entstehen erhebliche Kosten; so steht es in dem "BSE-Schnellgesetz",
das, in großer Hast verfasst, am 2. Dezember 2000 in Kraft getreten
ist. Diese Tatsache ist ein Skandal. Und seither hat die rot-grüne
Bundesregierung nichts daran geändert. Die BSE-Krise ist ein Problem
von nationaler und europäischer Dimension. Sie ist keine Aufgabe der
kommunalen Selbstverwaltung. In Wirklichkeit sind es die Kommunen,
die dafür sorgen, dass wir in Deutschland so gewissenhaft wie irgend
möglich mit der BSE-Krise umgehen. Landkreise, Gemeinden und Städte
sind verantwortlich für Veterinärämter, für die
Lebensmittelüberwachung und Lebensmitteluntersuchung. Es müssen
BSE-Proben entnommen und analysiert werden. Wir brauchen mehr
fleischhygienische Kontrollen, Betriebskontrollen,
Futtermittelüber-wachung, Lebensmittelüberwachung, Prüfung von
Falschdeklarationen, Überwachung von Risikomaterialien und
Verbraucherinformation.

Auch durch Zwischenlagerung, Transport und Verbrennung entstehen
den Kommunen erhebliche Kosten.

Das können die Kommunen nicht bezahlen. Und das dürfen sie auch
nicht bezahlen.

Ich fordere die Regierung Schröder auf:

* Handeln Sie bei Ihren Gesetzen nach dem Konnexitätsgrundsatz, so
wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen! "Wer bestellt,
der bezahlt" - wer ein Gesetz verabschiedet, der stehe für die
Finanzierung gerade!

* Sorgen Sie für den Ausgleich der Kosten, die Landkreisen,
Gemeinden und Städten durch die BSE-Krise entstehen!


Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
 



 

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