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AHO Aktuell - 06.06.2001

EU - Verfahren gegen Belgien wegen Dioxin - verseuchter Lebensmittel


Brüssel (aho) - Im Dioxinfall gegen Belgien wegen verspäteter Unterrichtung
der Kommission über eine Situation, die eine ernste Gefahr im Sinne der
Richtlinien 89/662 und 90/425 darstellen kann, hat die Kommission Kontakt
mit den belgischen Behörden aufgenommen, um sicherzustellen, dass alle
Maßnahmen getroffen wurden, um eine Wiederholung eines solchen Verstoßes
zu verhindern; insbesondere ging es auch darum, dass die zuständigen
Behörden entsprechende Anweisungen erhalten, damit die Verpflichtungen im
Rahmen der Gemeinschaft gemäß der von der Kommission in ihrer mit Gründen
versehenen Stellungnahme dargelegten und von den belgischen Behörden
geteilten Auslegung in vollem Umfang angewandt werden.

Nachdem diese Anweisungen erteilt wurden und in der belgischen
Verwaltungspraxis im übrigen bereits angewandt werden, ist die Kommission
der Ansicht, dass ihre Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt hat und
dementsprechend das Verfahren einzustellen, also Belgien nicht vor den
Gerichtshof zu rufen ist.

Die Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung der Richtlinien 89/662
und 90/425 hat selbstverständlich keine Auswirkungen auf andere
gegebenenfalls anhängige oder noch einzuleitende Verfahren.

Die Kommission wird diesen Bereich auch weiterhin aufmerksam beobachten,
insbesondere auch die Art und Weise, wie die nationalen Behörden die
Verpflichtungen aus den Gemeinschaftsrichtlinien in die Verwaltungspraxis
umsetzen.


IP/01/795
Brüssel, 06. Juni 2001
 



 

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