Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 01.06.2001

BSE - Fall in Schwandorf: Keinen Entscheidungsspielraum


(aho) - Das Landratsamt in Schwandorf hat keinen Entscheidungsspielraum
bei der Frage, wie bei dem bestätigten BSE-Fall im Landkreis Schwandorf
zu verfahren ist. Der Landrat ist rechtlich verpflichtet, die Anordnungen
des Verbraucherschutzministeriums zu vollziehen. Demnach müssen die Tiere,
die jünger sind als 20 Monate, stehen bleiben.

Das Verbraucherschutzministerium hat am Mittwoch angeordnet, dass im
Vorgriff auf die geplante Regelung in der BSE-Vorsorgeverordnung des Bundes
bayernweit auf die Tötung ganzer Rinderbestände verzichtet werden soll
(Pressemitteilung Nr. 182 vom 30.05.2001). Künftig bleiben daher von der
Tötung in betroffenen Beständen alle Jungrinder unter 20 Monaten verschont.
Nach der Tötung der übrigen Tiere unterliegt ein betroffener Bestand
hinsichtlich der Verwertung von Fleisch und Milch keinen Beschränkungen
mehr. Bei dieser Vorgehensweise bleibt die Verbrauchersicherheit
gewährleistet. Von Fleisch und Milch der verschonten Tiere gehen für den
Verbraucher keine Gefahren aus.

"Dass der Landrat von Schwandorf sich für eine Fortsetzung der unnötigen
Massenschlächtereien in von BSE betroffenen Beständen einsetzt, ist
merkwürdig", kommentiert Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner das
Schwandorfer Vorgehen. "Bayern macht hier von einer Möglichkeit Gebrauch,
die die Bundesregierung bundesweit einführen möchte. Bestandskeulungen sind
für den Verbraucherschutz nicht mehr erforderlich. Ich werde keinesfalls
aus rein wirtschaftlichen Gründen gesunde Tiere töten lassen."

News 190 - 01.06.01
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de