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AHO Aktuell - 01.06.2001

Auch Brüssel will von Bestandstötung bei BSE abrücken


(aho) - Auch die Europäische Kommission will von der bisher geltenden
Vorschrift abrücken, wonach bei der Feststellung von BSE der gesamte
Rinderbestand zu töten ist. Das teilte der Staatssekretär im Bundes-
verbraucherministerium, Alexander Müller, heute (31.05.2001) den
Bundesländern in einem Schreiben mit. Demnach hat die Europäische
Kommission angekündigt, die Anhänge der am 1. Juli in Kraft tretenden
TSE-Verordnung entsprechend zu ändern. Es soll in das Ermessen der
zuständigen Behörde vor Ort gestellt werden, ausgehend von epidemio-
logischen Untersuchungen zu entscheiden, ob der Bestand getötet werden
muss. Unverändert bleibt, dass nach Feststellung von BSE die Geburts-
kohorte sowie bei weiblichen Rindern die letzten Nachkommen getötet
werden müssen.

Die vorgesehene Änderung begrüße er, so Müller, denn damit bestehe die
Möglichkeit, national anstelle der Bestandstötung die "Kohortentötung"
als die zentrale Maßnahme in der BSE-Vorsorgeverordnung festzuschreiben.
Der Staatssekretär forderte die Länder auf, die von der Kommission
vorgesehenen Änderungen der TSE-Verordnung bei den derzeitigen
Beratungen der BSE-Vorsorgeverordnung im Bundesrat zu berücksichtigen,
um sicherzustellen, dass die BSE-Vorsorgeverordnung so bald wie möglich
in Kraft treten kann.
 



 

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