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AHO Aktuell - 31.05.2001

Entsorgung der seit November 2000 verbotenen Futtermittel geklärt


Münster (wlv) Nach langem Hin und Her ist die Entsorgung der auf landwirt-
schaftlichen Betrieben lagernden Altbestände tiermehlhaltiger Restfutter-
mittel nun endgültig geklärt. Im Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin und dem nordrhein-
westfälischen Landwirtschaftsministerium wird nach Mitteilung des West-
fälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) die vollständige
Kostenübernahme des Bundes für die Entsorgung der seit November 2000
verbotenen Futtermittel zugesagt.

Die Kostenübernahme erstreckt sich sowohl auf die anfallenden Kosten für
die Entsorgung sowie den Warenwert der Altbestände. Die Abwicklung der
Entschädigungszahlungen wird in einem gesonderten Erlass des Düsseldorfer
Landwirtschaftsministeriums geregelt. Der Westfälisch-Lippische Landwirt-
schaftsverband hatte bis zuletzt den bei der Bezirksregierung Münster
gestellten Antrag auf Enteignungsentschädigung aufrecht erhalten. "Unsere
Beharrlichkeit hat sich nun endlich ausgezahlt und die Behörden zum
Handeln gedrängt", so WLV-Präsident Franz-Josef Möllers.

Die Bezirksregierung Münster hat die Kreise und kreisfreien Städte
mittlerweile angewiesen, möglichst über die Abfallwirtschaftsbetriebe die
Restfuttermittel nach Absprache mit den entsprechenden Entsorgern zu
beseitigen. Bei Übernahme der Futtermittelaltbestände werden den
Landwirten Menge und Entsorgungskosten bescheinigt. Ihre Belege sollen
gemeinsam mit den Rechnungen über den Bezug der Futtermittel zur Abwicklung
der Entschädigungszahlungen herangezogen werden. Der WLV unterstützt über
seine landwirtschaftlichen Kreisverbände bei Bedarf die zuständigen Ämter
der Kreise und kreisfreien Städte, damit die Entsorgung in Kürze abge-
schlossen werden kann.
 



 

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