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AHO Aktuell - 30.05.2001

ZDS-Resolution: Tierschutz in der Tierzucht


(ZDS) - Die Zuchtorganisationen des Zentralverbandes der Deutschen
Schweineproduktion (ZDS) berücksichtigen seit langem den Tierschutz in
der Tierzucht. Beispiele sind die Selektion gegen Streßempfindlichkeit
genauso wie die Erfassung von Skelettschäden und sonstigen
Konstitutionsmängeln.

Auf der Mitgliederversammlung des ZDS in Münster-Handorf am 15.05.2001
wurde eine Resolution zum "Tierschutz in der Tierzucht" verabschiedet,
um diese Selbstverpflichtung zu dokumentieren. Die Zuchtorganisationen
im ZDS verpflichten sich darin, ihre Strategie und die konkreten
Maßnahmen zur Wahrung des Tierschutzes künftig in den Zuchtbüchern
bzw. Zuchtprogrammen klar und nachprüfbar zu dokumentieren.


Resolution des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion zum
"Tierschutz in der Tierzucht"



Nach § 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dieses
sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden Tierhalter sein und ist
Bestandteil der guten fachlichen Praxis in der Schweinehaltung.
Nach § 11 b) des Tierschutzgesetzes ist es darüber hinaus verboten,
Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei
den Nachkommen

- mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder
Aggressionssteigerungen auftreten oder

- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen zu Schmerzen oder
vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

- deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen
zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Diese Bestimmung gab den Anlass, mit der Erstellung eines Gutachtens
Regelungsbedarf für den Bereich der Heimtierzucht deutlich zu machen.
Auch die landwirtschaftliche Nutztierzucht ist entsprechend überprüft
worden. Für den Bereich der Schweinezucht wurde hierbei deutlich,
dass Tierschutzaspekte bereits seit langem erfolgreich in der
Zuchtarbeit Berücksichtigung finden. Das gilt für die Selektion gegen
Stressempfindlichkeit genauso wie für die Erfassung von Skelettschäden
und sonstigen Konstitutionsmängeln. Darüber hinaus erfolgt z.Z. auf
Initiative der deutschen Schweinezucht eine groß angelegte wissen-
schaftliche Untersuchung der Erblichkeit von Anomalien wie After-
losigkeit, Gesäugeschäden, Spreizbeinigkeit sowie Leisten- und
Hodenbrüche.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden öffentlichen Diskussion über die
Wahrung des Tierschutzes in der Tierzucht sehen sich die Zuchtorgani-
sationen im Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS)
veranlasst, ihre Strategie und die konkreten Maßnahmen zur Wahrung
des Tierschutzes in der Züchtung künftig in den Zuchtbüchern bzw.
Zuchtprogrammen klar und nachprüfbar zu dokumentieren.
Auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung der Deutschen
Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) verpflichten sich die
Zuchtorganisationen u.a. zu folgenden Maßnahmen:

- Benennung der Zuchtpopulation, in der konkrete Maßnahmen
erforderlich sind.

- Festlegung der durchzuführenden züchterischen Maßnahmen.

- Dokumentation der Ergebnisse

Der ZDS unterstützt diese Initiative der Zuchtorganisationen.
 



 

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