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AHO Aktuell - 28.05.2001

Thalheim: Wir bewegen uns in Richtung Kohortenlösung


(bme) - "Bei der BSE-Bekämpfung in einem betroffenen Bestand orientieren
wir uns weg von der Bestandstötung. Wir bewegen uns in Richtung Kohorten-
lösung. Die Europäische Kommission will ebenfalls in diese Richtung gehen",
sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesverbraucherminis-
terin, Dr. Gerald Thalheim, anlässlich einer agrarpolitischen Veranstaltung
im brandenburgischen Paaren-Glien. Der vorsorgende Verbraucherschutz bleibe
dabei die oberste Richtschnur.

Auf dem Weg in Richtung Kohortenlösung habe die Bundesregierung dem
Bundesrat bereits eine Verordnung vorgelegt, die mehr Flexibilität schaffe.
Tiere in einem betroffenen Betrieb würden demnach von der Tötung
ausgenommen, wenn sie nach dem Tiermehlverfütterungsverbot vom Dezember
2000 geboren wurden oder wenn das erkrankte Tier weniger als 20 Monate
vor der Feststellung von BSE im Bestand gehalten wurde.

Seit Ende 2000 habe die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen zur
Bekämpfung von BSE getroffenen. Deren positive Auswirkungen machen sich
nach Auskunft des Staatssekretärs bereits bemerkbar.

An erster Stelle sei dabei das Verfütterungsverbot von Tiermehl an alle
Nutztiere zu nennen.

Ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Verbrauchersicherheit sei der
konsequente Ausschluss von BSE-Risikomaterialien aus der Nahrungskette.
Als Risikomaterialien gelten bei Rindern, Schafen und Ziegen vor allem
Hirn und Rückenmark und seit 1. Januar auch der Darm von Rindern. Auch
das seit 1. April geltende Verbot der Verwendung von Separatorenfleisch
von Wiederkäuern in Nahrungsmitteln diene dem vorsorgenden Verbraucher-
schutz.

Während in der EU die BSE-Tests nur für Rinder angewandt werden, die 30
Monate und älter sind, gelte in Deutschland eine Testgrenze von 24 Monaten.

In Zukunft müsse die Verabreichung von Tierarzneimitteln lückenlos
nachvollziehbar in das sogenannte Stallbuch eingetragen werden. Jeder
landwirtschaftliche Betrieb habe detailliert aufzuzeichnen, welches Tier
welches Medikament in welcher Dosierung und zu welchem Zeitpunkt erhalten
habe. Dies gelte sowohl bei der Verabreichung durch Tierärzte als auch
bei Anwendung von Arzneimitteln durch den Landwirt selbst.
 



 

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