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AHO Aktuell - 23.05.2001

BBV: Tiergesundheitsdienst unverzichtbar


München (bbv) - Der Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) ist
nach Auffassung des Bayerischen Bauernverbands (BBV) mit seinen
umfangreichen Aufgaben für die Gesundheit von Tier und Unbedenklichkeit
von Lebensmitteln unverzichtbar. Darüber dürfe die eigenartig
überzogenen erscheinende Aktion der Staatsanwaltschaft und des
Landeskriminalamtes am 9. Mai bei der Ermittlung gegen den TGD nicht
hinwegtäuschen. Für den BBV ist es nicht erstaunlich, dass die
allgemeinen Ermittlungen gegen Tierarztpraxen im Rahmen des
sogenannten Arzneimittelskandals auch auf den TGD ausgedehnt wurden.
Schliesslich sei, so der BBV, diese tierärztliche Selbsthilfeeinrichtung
der bayerischen Bauern auch in der Behandlung von Tierbeständen tätig und
müsse insoweit mit denselben Maßstäben bewertet werden wie private
Tierarztpraxen.

Mit der Einbeziehung des TGD in die Ermittlungen werde ein für allemal
geklärt, was an den von der Landestierärztekammer aus Wettbewerbsgründen
immer wieder erhobenen Verdächtigungen gegen
den TGD dran sei. Massive Verstöße gegen Rechtsvorschriften muessen
geahndet werden, so der BBV.
Dabei müßten private Tierarztpraxis und Angestellte des TGD gleich
behandelt werden. Und es muessen objektive Maßstäbe gelten, was eine
Einbeziehung der unverhohlen voreingenommenen Landestierärztekammer
in das Verfahren gegen den TGD ausschließt.

Selbst wenn einzelnen TGD-Tierärzten Verfehlungen nachgewiesen werden
sollten, stellt dies keineswegs die Arbeit des TGD insgesamt in Frage.
Der BBV weist darauf hin, dass der TGD alle Anstrengungen unternommen
hat, um mit dem neuen Verfahren der Akkreditierung seine Kontrollarbeit
beim Programm "Offene Stalltür" zu objektivieren. Der TGD ist seit über
einem Jahr mit seiner Zertifizierungsstelle nach der Europäischen
Norm 45011 akkreditiert und vollzieht die Kontroll- und
Zertifizierungsarbeit beim Programm "Offene Stalltür" unabhängig.
Er wird darin vom Deutschen Akkreditierungsrat und im Rahmen der
Rindfleisch-Etikettierung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung überwacht. Künftig ist davon auszugehen, dass
zusätzlich das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung
und Verbraucherschutz "die Kontrolle der Kontrolle" vornehmen wird.
Gäbe es diese Selbsthilfeeinrichtung der Bauern nicht, so der BBV,
müßten die Bauern den TGD sofort gründen.
 



 

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