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AHO Aktuell - 22.05.2001

Künast: "Zur Eiablage ein Nest aufsuchen können"


(bme) - "Demnächst gibt's bei uns keine Batteriehaltung von Legehennen
mehr. Mit den neuen Regelungen für die Hennenhaltung, die nächste Woche
dem Bundesrat zugeleitet werden, übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle
für den Tierschutz in der EU. Wir gehen damit deutlich über die Mindest-
anforderungen der EU-Regelung hinaus", so Bundesverbraucherministerin
Renate Künast heute in Brüssel. Der EU-Agrarministerrat debattiert dort
über "ethische Aspekte bei den Tierhaltungsbedingungen".

Einen "wichtigen Schritt für die Neuorientierung der Agrarpolitik in der
Tierhaltung" nannte Künast die neuen Regelungen. Jetzt liege die Ent-
scheidung bei den Bundesländern, ob sie bereit seien, diesen Weg
mitzugehen. Die Grundbedürfnisse der Legehennen stehen in der neuen
Verordnung im Vordergrund. Neue Haltungseinrichtungen für Legehennen
müssen so ausgestaltet sein, dass die Tiere artgemäß fressen, trinken,
ruhen und staubbaden sowie zur Eiablage ein Nest aufsuchen können. Auch
müssen die Einrichtungen so dimensioniert sein, dass raumgreifende
Bewegungen der Hennen einschließlich Flattern möglich sind.

"Die neuen Regelungen werden den Belangen des ethisch begründeten
Tierschutzes gerecht und entsprechen der gewandelten Auffassung in der
Bevölkerung, die die Käfighaltung ablehnt", betonte die Ministerin.
Neue herkömmliche Käfige oder so genannte ausgestaltete Käfige mit
Sitzstange, Legenest und Einstreu im Sinne der EG-Richtlinie 1999/74/EG
zum Schutz von Legehennen werde es in Deutschland in Zukunft mit dieser
Verordnung nicht mehr geben.

Bestehende Käfigbatterieanlagen dürfen nur noch übergangsweise betrieben
werden. Für herkömmliche Käfige mit 550 qcm und 12 cm Troglänge je Henne
ist - im Vergleich zur EG-Richtlinie eine 5 Jahre kürzere - Übergangsfrist
bis zum 31. Dezember 2006 vorgesehen. Für so genannte ausgestaltete Käfige,
in denen den Hennen 750 qcm sowie Nest, Sitzstange und Scharrbereich zur
Verfügung stehen, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Übergangs-
frist bis zum 31. Dezember 2011 erforderlich. Zu berücksichtigen seien bei
der Länge der Übergangsfristen sowohl die angemessene Möglichkeit der
Tierhalter zur ökonomischen Neuorientierung als auch der Vertrauens- und
Bestandsschutz.

"Jetzt müssen Investitionsentscheidungen umgelenkt werden. Neben den
tierschutzrechtlichen Vorgaben für die Hennenhaltung setze ich mich deshalb
für flankierende Maßnahmen ein", so Künast. Hierzu werde sie mit einer
Informationskampagne die Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären. Die
beschlossene Änderung der EG-Vermarktungsnorm mit der Einführung einer
obligatorischen Kennzeichnung der Eier mit der Haltungsform der Legehennen
sei eine weitere wichtige Voraussetzung zur Information der Verbraucher.
Außerdem werde es eine finanzielle Förderung für alternative und innovative
Haltungssysteme geben. Gegenüber Drittstaaten wolle sie für die erreichten
Tierschutzstandards werben.

Die Hennenhaltungsverordnung soll in Form einer Ersten Verordnung zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die derzeit im
Bundesrat beraten und voraussichtlich Ende Juni beschlossen wird, dem
Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Alle tierschutzrechtlichen
Anforderungen an das Halten von landwirtschaftlichen Nutztieren sind
dann in einem Regelwerk, nämlich der Tierschutz - Nutztierhaltungs-
verordnung, zusammengefasst.
 



 

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