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AHO Aktuell - 18.05.2001

Verwaltungsgericht bestätigt Tötungsanordnung von BSE-Herde


(DBV) - Die "Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im
Deutschen Bauernverband (DBV)" bedauert, dass das Verwaltungsgericht
Chemnitz am 14. Mai 2001 den Rechtsschutz für einen Teil des Tier-
bestandes eines von BSE betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes
in Sachsen abgelehnt hat. Der Sächsische Landesbauernverband
unterstützte das gerichtliche Verfahren, um Rechtsschutz für den
Tierbestand zu erhalten.

Mit dem Eilantrag sollten für den Wiederaufbau des Tierbestandes in
dem betroffenen Betrieb trächtige Färsen vor der Tötung bewahrt werden.
Die Untersuchung der bereits getöteten anderen Tiere des Bestandes
hatte keine weiteren BSE-Infektionen bestätigt.

Nach Auffassung der Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte
im DBV ist damit erneut deutlich geworden, dass die politischen
Bemühungen des DBV zur Durchsetzung der Einzeltier/Geburtskohorten-
Lösung nicht durch gerichtliches Vorgehen ersetzt werden können.

Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte
im DBV, Präsident Frank Rentzsch, betonte, dass der Sächsische
Landesbauernverband auch eine Beschwerde gegen den Beschluss des
Verwaltungsgericht Chemnitz unterstützen werde.

Er forderte Bundesministerin Renate Künast und die Bundesländer auf,
die DBV-Forderungen zur Einzeltier/Geburtskohorten-Lösung bei den
Beratungen des Bundesrates über den Entwurf der so genannten BSE-
Schutzverordnung aufzugreifen.
 



 

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