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AHO Aktuell - 18.05.2001

Jetzt Weidezäune überprüfen!


Oldenburg (aho) - Sind die Weidezäune sicher? Jährlich verursachen
ausgebrochene Weidetiere Verkehrsunfälle mit zum Teil erheblichen
Folgen. Der Tierhalter muß dann nachweisen, daß er die erforderliche
Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat. Dazu gehört neben der Zaunaus-
führung die ständige Überwachung der Zaunanlage. Besonders im
Frühjahr vor Weideaustrieb ist die gesamte Weideanlage gründlich
zu überprüfen und auszubessern.

Wenn Pferde, Rinder oder Bullen aus einer Weide ausbrechen und Schäden,
insbesondere Verkehrsunfälle verursachen, haftet der Landwirt als
Tierhalter für diese Schäden gem. § 833 BGB. Darauf weist die
Landwirtschaftskammer Weser-Ems hin. Von dieser Haftung kann sich der
Landwirt nur befreien, wenn er den Nachweis dafür erbringt, daß er
bei der Beaufsichtigung der Tiere die erforderliche Sorgfalt hat walten
lassen.

An den Nachweis dieser Sorgfalt stellen die Gerichte strenge
Anforderungen. Insbesondere von Einzäunungen in der Nähe von Straßen
wird verlangt, daß sie so beschaffen sein müssen, daß sie auch bei
einem plötzlichen Unruhig- oder Wildwerden der Tiere ein Ausbrechen
verhindern können. Häufige Störungen durch Spaziergänger, streunende
Hunde oder Autoverkehr können en Landwirt verpflichten, besondere
Schutzvorkehrungen zu treffen, die über das hinausgehen, was sonst
vielleicht üblich ist.

Auf der Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG)
hat die Bezirksregierung Weser-Ems für den Regierungsbezirk Weser-Ems
am 1. Oktober 1998 eine Verordnung zur Vermeidung von Gefahren durch
das Halten von Bullen auf Weiden erlassen. Diese Verordnung wurde im
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems Nr. 41 vom 9. Oktober
1998 veröffentlicht. Durch diese Verordnung wurde die Bullenhaltungs-
verordnung vom 20. Oktober 1978 ersetzt.

Die Verordnung enthält besondere Vorschriften für die Haltung von über
6 Monate alten Bullen auf Weiden und kann sowohl bei allen Gemeinden
als auch bei der Bezirksregierung Weser-Ems eingesehen werden.
 



 

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