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AHO Aktuell - 18.05.2001

"Offene Stalltür"-Kontrollen laufen wieder an

TGD-Beauftragter kann jederzeit kommen


München (bbv) - Die mit Rücksicht auf die Gefahr durch die Maul- und
Klauenseuche verhängte Zwangspause bei den Betriebs-Kontrollen im Rahmen
des Programms "Offene Stalltür" ist nun beendet, teilt der Bayerische
Bauernverband (BBV) mit. Jeder der rund 49 000 Teilnehmer des Programms
muss damit rechnen, dass ein Beauftragter des Tiergesundheitsdienstes
Bayern (TGD) unangemeldet zur Kontrolle erscheint. Damit stehen die
Stalltüren den kontrollierenden Tierärzten des TGD wieder offen, wobei
selbstverständlich die üblichen seuchenhygienischen Vorkehrungen zu
beachten sind.

Die Kontrolle muss vom Tierhalter auch dann hingenommen werden, wenn
sie zeitlich überhaupt nicht in den Arbeitsablauf des landwirtschaftlichen
Betriebs passt. Die kontrollierende Person ist vom Betriebsleiter oder
einer anderen mit dem Betrieb vertrauten Person zu begleiten und zu
unterstützen. Wer die Durchführung der Kontrolle verweigert, wird vom TGD
nicht zertifiziert und muss aus dem Programm ausscheiden. Der BBV hat als
Betreiber des Programms "Offene Stalltür" im Kontrolljahr 2000 insgesamt
23 Betriebe aus dem Programm ausschließen müssen, weil sie die Kontrolle
nicht zugelassen hatten.

Der in einem solchen Fall im Jahr 1998 von einem Landwirt angerufene
Beschwerdeausschuss "Offene Stalltür" hat ausdrücklich festgestellt,
dass ein Programm, das die Nichtanwendung verbotener Stoffe und illegal
bezogener Arzneimittel nachweisen will, nur mit dem Prinzip der unange-
meldeten Kontrolle glaubwürdig ist. Der Ausschuss bekräftigte, dass es
dem kontrollierenden Personal des TGD nicht erlaubt ist, die Kontrollen
anzukündigen oder vorher anzumelden. Auch darf sich die Kontrollperson
nicht wegschicken lassen zum Beispiel mit der Begründung "Wir haben
jetzt keine Zeit, kommen Sie in drei Stunden wieder". Auch andere Gründe
dürfen nicht berücksichtigt werden, wenn sie dazu führen, dass die
Kontrolle nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann.

Der TGD ist mit seiner Zertifizierungsstelle nach der Europäischen Norm
45011 akkreditiert und vollzieht die Kontroll- und Zertifizierungsarbeit
beim Programm "Offene Stalltür" unabhängig. Er wird darin vom Deutschen
Akkreditierungsrat und im Rahmen der Rindfleisch-Etikettierung von der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht. Künftig ist
davon auszugehen, dass zusätzlich das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz "die Kontrolle der Kontrolle"
vornehmen wird.
 



 

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