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AHO Aktuell - 18.05.2001

Rinder- und Schweinetransport von Bestand zu Bestand wieder erlaubt


Wiesbaden (aho) - Die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn hat
die Einschränkungen, die in Hessen anlässlich des Ausbruchs der Maul- und
Klauenseuche in Großbritannien, Frankreich, Irland und den Niederlanden
erlassen worden waren, heute weiter reduziert. "Für Rinder und Schweine
werden die Transportbeschränkungen weiter gelockert - außer für Tiere aus
den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich", teilte sie in Wiesbaden
mit. Sie dürfen ab sofort nicht nur zum Schlachten, sondern auch direkt
oder über eine Sammelstelle von einem Bestand in andere Bestände trans-
portiert werden. Dies gilt für den gesamten EU-Bereich. "Die Situation
hat sich weiter entspannt", begründete die Ministerin diesen Schritt.

Für Ziegen und Schafe gelten noch Schutzmaßnahmen. Sie dürfen nur direkt
in Bestände innerhalb eines Regierungsbezirks oder in bis zu sechs Bestände
außerhalb eines Regierungspräsidiums transportiert werden. Für den
Transport über eine Sammelstelle oder in mehr als sechs Bestände außerhalb
eines Regierungspräsidiums ist eine Ausnahmegenehmigung durch die Veteri-
närverwaltung notwendig. Dies gilt ebenfalls für Tiere, die zu einem
Sammelpunkt gebracht werden, damit dort eine Wanderherde zusammengestellt
werden kann, sowie für Schafe und Ziegen, die zwischen Mitgliedstaaten
gehandelt werden sollen. Hessen setzt mit diesen Lockerungen die neueste
Verordnung zur Änderung der 3. MKS-Schutzverordnung um, die heute in Kraft
tritt.
 



 

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