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AHO Aktuell - 17.05.2001
Der BBV zur Durchsuchungsaktion beim TGD: Verdrehte Tatsachen
(bbv) - Nach der BSE-Krise und der MKS-Gefahr wird nun die Anwendung von
Arzneimitteln bei Tieren in das Licht der Öffentlichkeit gestellt.
Hierbei werden Tierärzte und Landwirte ohne jede Differenzierung als
gewissenlose Profiteure zu Lasten der Verbraucher dargestellt.
Diese Darstellung ist nicht nur falsch, sondern sie verdreht die
Tatsachen und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Tierärzte und
Landwirte vollständig. Tatsache ist, dass das Arzneimittelrecht für
die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren in Deutschland für Nicht-
juristen schwer verständlich und handhabbar ist. So nimmt die Zahl
der für die Behandlung von Tieren zugelassenen Arzneimittel stetig ab,
da die Unternehmen eine Zulassung im Rahmen der geltenden Vorschriften
wirtschaftlich nicht mehr Für sinnvoll halten. Um trotzdem eine
tierschutzgerechte Versorgung der Tiere gewährleisten zu können,
erden dann Ausnahmegenehmigungen erteilt oder Tierärzte muessen im
Rahmen des geltenden Rechtes zugelassene Arzneimittel für andere
Zwecke umwidmen.
Die Ausnahmevorschriften werden innerhalb Deutschlands, aber auch
innerhalb Bayerns, unterschiedlich gehandhabt. Davon sind alle Tierärzte
gleichermassen betroffen. Dies ist auch bei den Ermittlungsverfahren, wie
sie beim TGD letzte Woche durchgeführt wurden, zu berücksichtigen. Die
Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes (TGD) haben die Behandlung von Tieren
nicht anders durchgeführt wie andere Tierärzte auch. Trotzdem wird
gegen sie wie gegen eine kriminelle Bande ermittelt. Nachdem eine
Verbrauchergefährdung nach den bisherigen Mitteilungen der
Ermittlungsbehörden nicht gegeben ist, stellt sich zudem die Frage,
weshalb die Ermittlungsbehörden mit 400 Beamten in einer völlig
unverhältnismässigen Vorgehensweise beim TGD ermitteln. Auf der
anderen Seite fehlen bei wichtigen Polizeiaufgaben oft die Einsatzkräfte.
Ziel muss es sein, das Arzneimittelrecht klar zu gestalten, und so
Tierärzten und Landwirten eine verläßliche Arbeitsgrundlage zu geben.
Nicht die zweifellos notwendige Kontrolle, sondern der verantwortliche
Umgang und die praxisgerechte Handhabung der Arzneimittel ist noetig.
Ziel muss es für die Zukunft aber auch sein, dass durch überzogene
Ermittlungsmassnahmen Organisationen, die in der Vergangenheit wesentlich
zur Verbrauchersicherheit beigetragen haben, nicht in ihrer Existenz
bedroht oder gar zerstört werden.
Carl-Wilhelm von Butler (bbv)
Bayerischer Bauernverband
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Max-Joseph-Str. 9
D-80333 München
Tel: (089) 55 87 3 - 0
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