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AHO Aktuell - 17.05.2001

Sachsen lehnt Entwurf der BSE-Vorsorgeverordnung ab


(aho) - Sachsen lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der
BSE-Vorsorgeverordnung ab. Die Tötung des gesamten Rinderbestandes sei bei
Auftreten eines BSE-Falles aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung und als
vorsorgliche Verbraucherschutzmaßnahme nicht erforderlich, erklärten
Gesundheitsminister Dr. Hans Geisler und Landwirtschaftsminister Steffen
Flath in einer gemeinsamen Presseverlautbarung. Die Minister kündigten an,
dass der Freistaat zur Bundesratsbefassung einen eigenen Antrag einbringen
werde. Darin sei die Bestandtstötung nicht vorgesehen. Nach Vorstellung
Sachsens soll der Tötungsumfang von BSE-ansteckungsverdächtigen Tieren
nach dem Schweizer Kohortenprinzip bestimmt werden. Das sind alle Rinder,
die in den zwölf Monaten vor und nach der Geburt des erkrankten Rindes in
dem Bestand geboren worden sind. Die Minister sehen sich in ihrer Auf-
fassung durch die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die
Erfahrungen in Deutschland und der Schweiz bestätigt. In den wenigen
Fällen, in denen eine zweite BSE-Erkrankung im Bestand festgestellt wurde,
gehörten diese Tiere immer der Schweizer Kohorte an. Da als Hauptübertra-
gungsweg das Futter in Frage komme und eine Übertragung von Tier zu Tier
weitestgehend ausgeschlossen werden könne, sei die Tötung der Kohorte
ausreichend, so die Minister. Dagegen sieht die BSE-Vorsorgeverordnung
der Bundesregierung bei einem BSE-Fall die Tötung aller Rinder des
Bestandes vor, in dem das befallene Rind zuletzt mindestens 20 Monate
gehalten worden ist. Ausgenommen sind die Rinder, die sich weniger als
20 Monate in dem Bestand befanden. Zusätzlich sollen alle Rinder der
Kohorte getötet werden.
 



 

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