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AHO Aktuell - 16.05.2001

SVA lockert Vorsichtsmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche


(aho) - Der Ständige Veterinärausschuss (SVA) befürwortete heute
verschiedene Kommissionsvorschläge zur Maul - und Klauenseuche (MKS).
Die Vorschläge betreffen die Niederlande, EU-weite Maßnahmen und
Brasilien.

Niederlande

Ab der nächsten Woche ist der Transport von lebenden Rindern und
Schweinen von Betrieben in den Niederlande unmittelbar zu einem
Schlachthof in einem anderen Mitgliedstaat wieder zugelassen,
Voraussetzung ist die Unterrichtung der zuständigen Behörden des
Bestimmungsmitgliedstaates sowie eventueller Transitmitgliedstaaten.
Dieser Beschluss gilt ausschließlich für Tiere aus dem Gebiet
südlich von Rhein-Waal-Merwede und westlich der Autobahn A27.

EU-weite Maßnahmen

Die EU-weiten Einschränkungen des Transports von lebenden Rindern
und Schweinen werden weiter gelockert. Die Verbringung von Tieren
aus zuvor gesperrten Gebieten bedarf nach wie vor der Genehmigung
durch die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, ansonsten
reicht aber eine einfache Unterrichtung der Veterinärbehörden des
Bestimmungsmitgliedstaates. (Eine formelle Genehmigung ist hier
also nicht mehr erforderlich.) Die Einschränkungen des Transports
anderer für MKS empfänglicher Tiere, also etwa Schafe und Ziegen,
bleiben bestehen.

Brasilien

Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in der Region Rio Grande do
Sul in Brasilien wurden bestätigt. Um eine Ausbreitung der Seuche
zu verhindern, haben die brasilianischen Behörden ein Impfprogramm
für Rinder in der betroffenen Region eingeleitet.

Angesichts der Lage hat der SVA einen Kommissionsvorschlag zur
generellen Aussetzung der Einfuhr von Frischfleisch der MKS-
empfänglichen Tierarten aus der Region Rio Grande do Sul
befürwortetet. Die Einfuhr von entbeintem Frischfleisch, das am
oder vor dem 9. Mai produziert wurde, ist weiter zulässig. Der
SVA erklärte sich bereit, die von Brasilien nach Abschluss des
Impfprogramms vorgelegten Informationen mit dem Ziel zu prüfen,
die Einfuhr von entbeintem Frischfleisch 30 Tage nach Abschluss
der Impfungen wieder zuzulassen.
 



 

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