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AHO Aktuell - 15.05.2001

Verfütterung von Fischmehl nur eingeschränkt möglich


Stuttgart (aho) - Wie das Ministerium Ländlicher Raum am Dienstag in
Stuttgart mitteilte, hat der Bund die eingeschränkte Verwendung von
Fischmehl zur Verfütterung an Nicht-Wiederkäuer wieder zugelassen. Die
zweite Verordnung zur Änderung der Verfütterungsverbots-Verordnung
regelt die Bedingungen für den Einsatz in der Fütterung.

Fischmehle dürfen als Einzelfuttermittel nicht an Tierhalter abgegeben
und fischmehlhaltige Mischfuttermittel als Allein- oder Ergänzungs-
futtermittel nur von dafür zugelassenen Herstellerbetrieben hergestellt
werden.

Die Abgabe fischmehlhaltiger Mischfuttermittel ist nur an solche
Tierhalter erlaubt, die keine Wiederkäuer in ihrem Betrieb halten.
Tierhalter, die neben Nicht-Wiederkäuern auch Wiederkäuer in ihrem
Betrieb halten, müssen über eine entsprechende Genehmigung des
zuständigen Regierungspräsidiums verfügen.

Hersteller- und Handelsbetriebe müssen sich vor der Abgabe derartiger
Futtermittel an die Tierhalter vergewissern, dass die genannten
Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen. Dies kann durch
schriftliche Erklärung des Tierhalters in der Weise erfolgen, dass
er in seinem Betrieb keine Wiederkäuer hält, oder bei Betrieben, die
neben Nicht-Wiederkäuern auch Wiederkäuer halten, durch Vorlage der
vom Regierungspräsidium ausgestellten Genehmigung.

Mit den in der Verordnung genannten Bestimmungen soll die Verfütterung
von fischmehlhaltigen Futtermitteln an Wiederkäuer zuverlässig aus-
geschlossen werden. Aus diesem Grund dürfen fischmehlhaltige
Ergänzungsfuttermittel nur in einer Mahl- und Mischanlage verarbeitet
werden, mit der ausschließlich Mischfutter für Nicht-Wiederkäuer
hergestellt wird. Entsprechendes gilt für fahrbare Mahl- und
Mischanlagen. Tierhalter, die sich einer fahrbaren Mahl- und
Mischanlage zur Herstellung von Mischfutter für Wiederkäuer bedienen,
sollten sich vom Betreiber versichern lassen, dass auf dieser Anlage
keine fischmehlhaltigen Futtermittel gemischt worden sind.
 



 

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