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AHO Aktuell - 15.05.2001

Hessen: Restbestände an verbotenen Futtermitteln abgeben


Wiesbaden (aho) - ``In der Woche vom 28. Mai bis 1. Juni 2001 können die
hessischen Landwirte an 15 Sammelstellen ihre Restbestände an nicht mehr
zugelassenen Futtermitteln abgeben'', informierte am 14.05.2001 der
Hessische Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel. Das Land Hessen habe
mit der Firma RWZ Recycling-Service Morschen eine Vereinbarung getroffen,
dass diese die Futtermittel annimmt und entsprechend entsorgt. Die
Sammelstellen werden von dem Unternehmen bekannt gegeben. Insgesamt
lagern auf hessischen Bauernhöfen noch über 500 t Futtermittel für
landwirtschaftliche Nutztiere, die tierische Fette und Eiweiße enthalten
und seit Dezember vergangenen Jahres nicht mehr zugelassen sind.

``Der Vertrag ist so abgefasst, dass die Landwirte ihre Restbestände
abliefern und das beauftragte Unternehmen die komplette Dienstleistung
von der Annahme der Futtermittel bis hin zur Vorlage des Entsorgungs-
nachweises übernimmt'', so Dietzel. Der Wertausgleich für diese Futter-
mittel erfolge über das zuständige Regierungspräsidium in Gießen. Weitere
Einzelheiten zum Ablauf dieser Aktion werden in Kürze über die landwirt-
schaftliche Fachpresse bekannt gegeben.

Die Maßnahme basiert auf einer Bund-Länder-Vereinbarung: Demnach stehen
für die Entsorgung und den Wertausgleich der Futtermittel, die bei
hessischen Landwirten lagern, insgesamt 575.000 DM zur Verfügung.
``Dieser Betrag reicht aus, um sowohl die Entsorgung als auch den
Wertausgleich bestreiten zu können'', informierte der Landwirtschafts-
minister.

Darüber hinaus lagern bei hessischen Futtermittelherstellern und -händlern
noch ca. 1.050 t Futtermittel, die ebenfalls entsorgt werden müssen. Auch
Futtermittelhersteller und Händler haben die Möglichkeit, die Sammelstellen
zu nutzen, um ihre in den Lagern vorhandenen Altbestände zu entsorgen.

``Da sich der Bund nach wie vor weigert, die Entsorgungskosten und den
Wertausgleich für diese Futtermittelmengen zu übernehmen, hat die Hessische
Landesregierung bei der Verabschiedung ihres BSE-Sofortprogramms im
Vorgriff einen Betrag von 700.000 DM für diesen Zweck bereitgestellt'',
erinnerte Dietzel. Das BSE-Soforthilfeprogramm liege derzeit der Europä-
ischen Kommission zur Genehmigung vor.

``Ich bin froh, dass wir endlich mit der längst überfälligen Rücknahme-
aktion beginnen können'', so der Minister. Gleichzeitig bedauere er das
zögernde Verhalten der Bundesregierung, die diese Rücknahmeaktion sehr
schleppend und letztendlich nur auf Grund des massiven Druckes der Bundes-
länder auf den Weg gebracht habe. ``Dieses Verhalten ist ein Indiz dafür,
dass sich die Bundesregierung immer noch nicht ihrer Verantwortung bewusst
ist, die Konsequenzen der BSE-Krise angemessen mitzutragen'' betonte
Dietzel.

Ihm sei völlig unverständlich, dass sich die Bundesregierung nach wie vor
nicht bereit erklärt habe, die Entsorgungskosten für Futtermittelalt-
bestände der Futtermittelhersteller und -händler zu übernehmen. ``Einmal
mehr muss die Hessische Landesregierung die Versäumnisse der Bundes-
regierung dadurch kompensieren, dass sie im Rahmen ihres BSE-Soforthilfe-
programms Mittel für diesen Zweck bereitstellt''.

Die Rücknahmeaktion diene nicht nur den Landwirten und den betroffenen
Futtermittelherstellern und -händlern, so Dietzel. ``Sie trägt auch zu
einer weiteren Festigung des Verbrauchervertrauens bei, wenn sicherge-
stellt ist, dass keine verbotenen Futtermittel mehr im Umlauf sind'',
betonte der Minister.
 



 

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