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AHO Aktuell - 15.05.2001

Tiermehl und Tierfett: Entsorgung zwingend erforderlich


Kreis Borken - Mischfuttermittel, die unter Verwendung von Tiermehl oder
Tierfett hergestellt worden sind, und dem Verfütterungsverbotsgesetz
unterliegen sind als Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Darauf weist
jetzt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Borken noch einmal
mit Nachdruck hin. Grund für diesen eindringlichen Appell: Das Land hat
die zuständigen Behörden jetzt per Erlass angewiesen, die Entsorgung
nun erforderlichenfalls sogar mit Ordnungsverfügung durchzusetzen.

Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) bietet daher kurzfristig
eine besondere Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Am 19. Mai 2001
können die betroffenen Landwirten aus dem hiesigen Raum Mischfuttermittel
auf der Deponie Borken-Hoxfeld abgeben. Die Kosten hierfür belaufen sich
auf 330 DM je Tonne. Die EGW wird den Anlieferern Belege ausstellen, die
für die Beantragung einer finanziellen Entschädigung verwendet werden
können. Selbstverständlich stehen auch andere Entsorgungsmöglichkeiten
offen, sie müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen genügen und
gegenüber dem Kreis Borken nachgewiesen werden.

Eine Entschädigungsregelung sei in Kürze zu erwarten, betont die Untere
Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Borken unter Berufung auf den Erlass
des Landwirtschaftsministeriums. In dem Erlass heiße es, dass mit dem Bund
eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet werden soll, wonach dieser den
Warenwert und die Entsorgungskosten der bei den Landwirten lagernden
Mischfuttermittel in vollem Umfang übernehmen wird. Damit werde auch die
Befürchtung aus Landwirtschaftskreisen, die Entsorgungskosten beim EGW-
Aktionstag würden nicht durch eine noch zu erwartende Entschädigungs-
regelung gedeckt, endgültig hinfällig, so der Kreis Borken.


Pressemitteilung von Dienstag, 15. Mai 2001
Kreis Borken
 



 

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