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AHO Aktuell - 15.05.2001

Bundesrat: Frühzeitig vor Gefahren durch Lebensmittel warnen


(aho) - Der Bundesrat hat am 11. Mai 01 auf Antrag Niedersachsens eine
Entschließung für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur
öffentlichen Warnung zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren durch
Lebensmittel gefasst. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes
hält der Bundesrat es für erforderlich, dass über das geltende Produkt-
sicherheitsgesetz hinaus bundeseinheitliche Regelungen zur öffentlichen
Warnung und zum Rückruf von Lebensmitteln bei Verstößen gegen das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht getroffen werden. Der Bundes-
rat spricht sich für eine Lösung auf Bundesebene aus, da entsprechende
Maßnahmen einzelner Länder nicht selten bundesweite Auswirkungen nach
sich zögen. Ziel müsse es sein, dass die Bevölkerung bereits dann durch
die Lebensmittelüberwachungsbehörden gewarnt werden darf, wenn ein
ausreichender Verdacht für konkrete Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel
besteht. Bislang ist dies nur bei erheblichen konkreten Gesundheitsge-
fährdungen und gleichzeitigem Vorliegen von "Gefahr im Verzug" möglich.

Vor dem Hintergrund der mit der BSE-Krise gemachten Erfahrungen sieht
der Bundesrat außerdem im Interesse des Verbraucherschutzes die Notwen-
digkeit, bei Verstößen gegen Normen, die zum Schutz des Verbrauchers
vor Täuschung erlassen wurden, die Öffentlichkeit unter Nennung von
Produkt und Hersteller zu informieren, soweit dies aus Gründen des
Verbraucherschutzes oder zum Schutz rechtstreuer Marktteilnehmer
erforderlich ist. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf,
das Produktsicherheitsgesetz von 1997 entsprechend zu ändern. Soweit
europäisches Recht dem entgegenstehe, möge sich die Bundesregierung
dafür einsetzen, geeignete Schritte für eine Änderung des EG-Rechts zu
ergreifen.



Entschließung des Bundesrates für eine bundeseinheitliche gesetzliche
Regelung zur öffentlichen Warnung zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren
durch Lebensmittel
Drucksache 77/01 (Beschluss)
 



 

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