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AHO Aktuell - 14.05.2001

Bayern fordert Kohortenkeulung nach Schweizer Vorbild


München (aho) - Bayern wird am Montag (14. Mai) in der Agrarausschuss-
sitzung des Bundesrates die Einführung der sogenannten Kohortenkeulung
nach Schweizer Vorbild beantragen. Das hat Landwirtschaftsminister Josef
Miller in München mitgeteilt. Der Freistaat will damit den Bund zum
Handeln zwingen, der bisher nur für eine geringfügig modifizierte
Herdenkeulung bei BSE-Erkrankungen eintritt. Miller: "Die Kohortenkeulung
bietet dem Verbraucher die gleiche Sicherheit wie die Herdenkeulung,
lässt aber rund zwei Drittel der Tiere am Leben." Unter diesen Umständen
sei es auch aus Tierschutzgründen nicht nachvollziehbar, warum der ganze
Bestand getötet werden muss. Ein Mehr an Verbrauchersicherheit lasse sich
damit jedenfalls nicht erreichen.

Miller hatte schon vor einigen Tagen die Bundeslandwirtschaftsministerin
Renate Künast aufgefordert, bei der EU-Kommission unverzüglich die
Zulassung der Kohortenkeulung zu beantragen. Die kürzlich vom Europäischen
Parlament beschlossene Verordnung zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung
bestimmter spongiformer Enzephalopathien (TSE-Verordnung) lässt laut Miller
ab 1. Juli bei Auftreten eines BSE-Falles Ausnahmen von der bisher
vorgeschriebenen Tötung der gesamten Rinderherde dann zu, "wenn durch
alternative Maßnahmen der gleiche Schutz der Verbraucher sichergestellt
werden kann".

Bei der Kohortenkeulung nach Schweizer Modell, für die sich nach den
Worten des Ministers die Bayerische Staatsregierung bereits seit Anfang
Januar einsetzt, werden nur die Tiere, die zwölf Monate vor und nach
der Geburt des BSE-positiv getesteten Rindes geboren sind, sowie dessen
direkte Vorfahren und Nachkommen getötet.
 



 

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