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AHO Aktuell - 11.05.2001

Bundesrat: Tierärztliches Dispensierrecht muß eingeschränkt werden


(aho) - Der Bundesrat hat heute eine Entschließung zur Überprüfung des
Arzneimittelrechts und zur Einschränkung des tierärztlichen Dispensier-
rechts gefasst. In der Entschließung sind zwei Landesinitiativen aus
Baden-Württemberg und Niedersachsen zusammengefasst. Nach Auffassung
des Bundesrates sind auf Grund der jüngsten Erkenntnisse zum Tierarz-
neimittelmissbrauch Änderungen arzneimittelrechtlicher Vorschriften
notwendig.

Vor allem soll die bisherige Berechtigung von Tierärzten entfallen,
aus pharmakologisch wirksamen Stoffen apothekenpflichtige Tierarznei-
mittel selbst herzustellen. Das so genannte tierärztliche Dispensier-
recht müsse darauf beschränkt werden, apotheken- und verschreibungs-
pflichtige Arzneimittel ausschließlich als registrierte oder zuge-
lassene Medikamente zu beziehen, aufzubewahren und im Rahmen einer
ordnungsgemäßen tierärztlichen Behandlung anzuwenden oder im Einzelfall
auch an Dritte abzugeben. Zudem spricht der Bundesrat sich dafür aus,
in die tierärztliche Hausapotheke verpflichtend ein Qualitätssicherungs-
system einzuführen. Erweisen sich Tierärzte durch Zuwiderhandlungen
gegen Vorschriften des Arzneimittelrechts als unzuverlässig, sollte die
zuständige Behörde die Befugnis erhalten, dem Tierarzt die Erlaubnis zur
Führung der tierärztlichen Hausapotheke zu entziehen. Daneben hält der
Bundesrat die Erweiterung der Ahndungsvorschriften des Arzneimittelge-
setzes für erforderlich, um eine effizientere Sanktionierung von Rechts-
verstößen zu ermöglichen.

Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, die "Leitlinien für den
sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln"
der Bundestierärztekammer und der Arbeitsgemeinschaft der für das
Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden rechtsverbindlich
zu machen. Darüber hinaus sollte eine umfassende Neuregelung zur
Eigenkontrollverpflichtung der landwirtschaftlichen Betriebe
einschließlich Dokumentationspflicht ("Bestandsbuch") im Zusammenhang
mit der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren vorgeschrieben werden.
Schließlich möge die Bundesregierung darauf hinwirken, dass zumindest
auf EU-Ebene gleiche Bedingungen für den Verkehr mit Tierarzneimitteln
im beschriebenen Sinne geschaffen werden.



Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Arzneimittelrechts im
Hinblick auf eine Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten des Verkehrs
mit Tierarzneimitteln

Drucksache 159/01

Entschließung des Bundesrates über die Einschränkung des tierärztlichen
Dispensierrechts

Drucksache 160/01

Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Arzneimittelrechts und
zur Einschränkung des tierärztlichen Dispensierrechts

Drucksache 323/01
 



 

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