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AHO Aktuell - 10.05.2001

Fleischmehlindustrie für klare Rohstofftrennung


(aho) - Genusstaugliche Schlachtnebenprodukte sollten nach entsprechender
Aufbereitung grundsätzlich wieder für die Futtermittelproduktion
Verwendung finden dürfen. Dagegen können nicht akzeptable Rohstoffe
weiterhin thermisch verwertet werden. Dies ist die politische Zielsetzung
des Verbandes Fleischmehlindustrie e.V.

Der Verband fordert eine klare Rohstofftrennung im Sinne des auf dem Tisch
liegenden Vorschlages der EU. Danach wären tierseuchenrechtlich bedenkliche
Rohstoffe wie Tierkörper und Konfiskate thermisch zu verwerten. Das gilt
insbesondere für BSE-positive Rinder und sogenanntes spezifiziertes
Risikomaterial.

Aus anderen Gründen tierseuchenrechtlich nicht einwandfreie Rohstoffe
sollten aber noch als Düngemittel oder für technische Zwecke verwendbar
bleiben. Es muss nur sichergestellt werden, dass sie nicht in die
Nahrungskette gelangen.

Im Übrigen besteht nach Auffassung des Verbandes kein Grund,
Schlachtnebenprodukte nicht nach entsprechender Aufbereitung für die
Futtermittelproduktion zuzulassen. Es ist weder aus hygienischen, noch
aus emotionalen Gesichtspunkten einsehbar, dass das, was der Mensch
essen darf, nicht dem Tier verfüttert werden soll.

Die Mitglieder des Verbandes Fleischmehlindustrie e.V. definierten diese
Rohstofftrennung als das Ziel ihrer zukünftigen Tätigkeit. Damit ist ein
Stoffstrommanagement verbunden, das diese Trennung überzeugend
dokumentieren muss. Dies ist im Rahmen bekannter
Qualitätssicherungssysteme möglich.

Die Unternehmen der Fleischmehlindustrie bereiten sich darauf vor, eine
transparente Rohstofftrennung durchzuführen. Die Branche erwartet, dass die
Verwendung von genusstauglichen Schlachtnebenprodukten für die Produktion
von Fleischmehlen und tierischen Fetten mit Inkrafttreten des EU-
Vorschlages zur Verwertung tierischer Nebenprodukte wieder möglich wird.


Die Zielsetzung der Mitgliedsbetriebe des Verbandes Fleischmehlindustrie:

1
Der Verband Fleischmehlindustrie besteht aus
Tierkörperbeseitigungsanstalten und anderen Betrieben, die tierische
Rohstoffe (z.B. Tierkörper, Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse im
Sinne des Tierkörperbeseitigungsgesetzes) unter Beachtung aller
bekannten Anforderungen der Hygiene einsammeln, aufbereiten und
entweder zu nutzbaren Produkten verwerten oder einer sicheren
Beseitigung zuführen.

2
Dabei wird die Verwertung auf der höchst möglichen
Wertschöpfungsebene angestrebt. Diese Verwertung muss
unzweifelhaft unschädlich für die tierische und menschliche
Gesundheit sein und darf die Umwelt nicht belasten.

3
In Betracht kommen namentlich folgende Verwertungs- und
Beseitigungswege nach einer vorangegangenen Sterilisation unter
Druck:

3.1
Schlachtnebenprodukte, die nur aus Gründen veränderter
Verzehrsgewohnheiten nicht von Menschen gegessen werden, aber
dafür tauglich wären, können nach einer Sterilisation unter Druck
gemäß den gesetzlichen Anforderungen in der Ernährung von
Allesfressern Verwendung finden.

3.2
Tierische Rohstoffe, die als tierseuchenrechtlich bedenklich
eingestuft werden, werden ausschließlich einer thermischen
Verwertung oder Beseitigung zugeführt. Die Mitglieder des
Verbandes Fleischmehlindustrie sorgen für eine thermische
Verwertung oder Beseitigung in dafür geeigneten Anlagen.

3.3
Tierische Rohstoffe, die zwar tierseuchenrechtlich unbedenklich
sind, aber auch nicht als Lebensmittel in Betracht kommen, können
beispielsweise zu Düngemitteln und für technische Zwecke nutzbar
gemacht werden.

3.4
Die vorangegangene Sterilisation unter Druck wird entweder zum
Schutz der Arbeitnehmer in anschließenden Verbrennungsanlagen
oder zur Keimfreimachung für eine weitere Verwendung durchgeführt.

4
Die Mitglieder des Verbandes Fleischmehlindustrie sind
Spezialdienstleister für die Verwertung und Beseitigung tierischer
Rohstoffe.

4.1
Grundlage des Handelns der Mitglieder des Verbandes
Fleischmehlindustrie ist die Anwendung einer höchstmöglichen
Sorgfalt und der neuesten Erkenntnisse der Tierseuchenhygiene bei
der Einsammlung und Verarbeitung der Rohstoffe und der
Verwertung oder Beseitigung der daraus entstehenden Produkte.

4.2
Die Mitglieder sollen dabei anerkannte Qualitätssicherungssysteme
anwenden (z.B. DIN ISO 9000 ff. oder HACCP). Sie stellen sicher,
dass die Herkunft des Rohmaterials und dessen spezifische
Verwendung anhand von Stoffstrombilanzen nachvollzogen werden
können.
 



 

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