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AHO Aktuell - 08.05.2001

ÖJV Baden-Württemberg e.V. fordert Verbot der Wildfütterung


Der Ökologischer Jagdverein in Baden-Württemberg e.V. setzt sich, nicht
zuletzt aufgrund der aktuellen Situation, vehement für ein generelles
Verbot der Wildfütterung ein.

Die Begründung dazu ist zweigeteilt.

Zum einen bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen nach neuesten
Erkenntnissen offensichtlich keinen hinreichenden Schutz vor Missbrauch.
So wird sowohl gegen die zeitlichen Bestimmungen der Futtergabe als
auch gegen die Bestimmungen über die zulässigen Futtermittel in nicht
wenigen Fällen verstoßen. Punktuelle oder gar regionale Überprüfungen
durch die zuständigen Behörden sind nur unzureichend und nicht in der
Lage die Einhaltung der Bestimmungen des LjagdG Baden-Württemberg und
seiner Durchführungsverordnung zu garantieren.

Auf der anderen Seite sind mit der Wildfütterung auch Gefahren verbunden,
die in ihren Auswirkungen als auch Ursachen zum heutigen Zeitpunkt noch
nicht abschätzbar sind. Es ist nicht auszuschließen und zwischenzeitlich
auch vom NABU stichprobenartig nachgewiesen, dass in Wildkraftfutter
Tiermehl in nicht unbedenklichen Konzentrationen beinhaltet ist.
Gesundheitliche Folgen sind sowohl beim Wild als auch beim Menschen
nicht auszuschließen. Dass diese Art der Kraftfutterbeigabe dann auch
nicht als lebensnotwendig sondern als trophäensteigernd betrachtet werden
muss, ist neben den beiden genannten Gründen ein zusätzlicher Verbotsgrund.

Die unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen und deren Kontrollmöglich-
keiten in der Praxis, die gesundheitlichen Risiken die mit der
Verabreichung von Kraftfutter gegeben sind und nicht zuletzt der Faktor
der Quasidomestikation, können keine andere Forderung als ein generelles
Verbot zur Folge haben. Ausnahmen sollen in begründbaren Fällen lediglich
Rotwildfütterungen im Hochgebirge mit einer Beschränkung auf Erhaltungs-
futter (Heu) sein.


Klaus Maylein, Geschäftsführer
Haldenweg 4
88212 Ravensburg
Tel 0751 / 355 08 84
Fax 0751 / 355 08 83
maylein@oejv.de
 



 

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