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AHO Aktuell - 05.05.2001

Acetylsalicylsäure in Anhang II der MRL - Verordnung aufgenommen


(aho) - Mit der Verordnung (EG) Nr. 750/2001 der Kommission vom 18. April
2001 wurden Acetylsalicylsäure und Acetylsalicylsäure DL-lysin in Anhang
II der EU - VO No 2377/90 aufgenommen. Der Annex II listet solche pharma-
kologisch wirksame Stoffe auf, die allgemein als sicher anerkannt sind,
so daß kein MRL - Wert festgelegt werden muß. Die Kommission stellt fest,
daß zu keiner Zeit eines therapeutischen Einsatzes von Acetylsalicylsäure
und Acetylsalicylsäure DL-lysin im Fleisch von Rindern, Schweinen und
Hühnern für den Konsumenten gesundheitsgefährdende Rückstände vorhanden
sind. Nicht gestattet ist der Einsatz bei Tieren, von denen Milch oder
Eier für den menschlichen Verzehr gewonnen werden. Acetylsalicylsäure
wird in der Veterinärmedizin wegen seiner schmerzstillenden, entzündungs-
hemmenden, fiebersenkenden und anti-rheumatischen Eigenschaften geschätzt.
Zudem wird die Substanz zur Hemmung der Thrombozytenaggregation ("Blut-
verdünnung") verordnet.
 



 

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