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AHO Aktuell - 03.05.2001

MKS: Weitere Erleichterungen bei Tiertransporten


(aho) - Die zum Schutz vor Einschleppung des MKS-Virus bestehenden
Transportbeschränkungen für als Haustiere gehaltene Klauentiere und
Kameliden werden ab Freitag, 4. Mai 2001 weiter gelockert. Das
Transportverbot gilt zwar grundsätzlich weiter. Allerdings gelten für die
Ausnahmen erhebliche Erleichterungen:

* Viehtransporte innerhalb eines Regierungsbezirkes und für
Transporte direkt oder über eine zugelassene Sammelstelle zur unmittelbaren
Schlachtung in einem Schlachtbetrieb sind vom Transportverbot generell
ausgenommen.
* Transporte von Rindern und Schweinen unmittelbar von einem in nur
einen anderen Bestand sind genehmigungsfrei, soweit der Transport vorher
der für den Absendeort zuständigen Veterinärbehörde angezeigt worden ist.
Soweit zwischen zwei Betrieben dauerhafte Vertragsbeziehungen über die
Lieferung von Tieren bestehen, kann die zuständige Veterinärbehörde für
Transporte auch eine bis zum 18. Mai 2001 befristete "Dauergenehmigung"
erteilen.
* Bei anderen Tiertransporten, (z.B. bei Transporten über die
Grenzen eines Regierungsbezirks) sind über die bereits bestehenden
Ausnahmen hinaus jetzt auch Transporte unmittelbar aus einem Bestand
oder mehreren Beständen über eine zugelassene Sammelstelle an bis zu
zehn Empfängerbestände zulässig.


News 151 - 03.05.2001 / MKS-Schutzverordnung des Bundes
 



 

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