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AHO Aktuell - 27.04.2001

Sechster BSE-Fall in Schleswig-Holstein


Kiel (aho) - "Heute wurden 99 von 200 Tieren aus dem Bestand, in dem
der sechste BSE-Fall in Schleswig-Holstein festgestellt wurde, getötet.
Wir haben damit erstmals im Vorgriff auf die längst überfällige
Bundesverordnung zur Tötungsregelung bei BSE-Fällen gehandelt", sagte
die Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und
Tourismus Ingrid Franzen am 26. April in Kiel.

Der sechste BSE-Fall in Schleswig-Holstein sei am 20. April 2001 bei
einer Kuh aus einem Bestand mit rund 200 Tieren im Kreis Schleswig-
Flensburg festgestellt worden. Heute (26. April) wurden 99 Tiere des
Bestandes in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht. Die Tiere
würden dort getötet und nach Entnahme von Proben für BSE-Tests
unschädlich beseitigt.

Die Bundesregierung sei mit dem BSE-Maßnahmengesetz am 19. Februar
diesen Jahres ermächtigt worden, eine Eilverordnung zu erlassen, die
Regelungen zur Keulung bei BSE-Fällen verbindlich festlegt. Ministerin
Ingrid Franzen: "Bis heute liegt uns nur ein Entwurf der Verordnung
vor. Die Bundesregierung hat angekündigt den Entwurf in nächster Zeit
dem Bundesrat zuzuleiten. Es gibt deshalb mehr als zwei Monate nach
in Kraft treten des BSE-Maßnahmengesetzes noch immer keine verbindliche
Regelung, wie verfahren werden darf." Es sei wichtig, dass nunmehr
kurzfristig eine klare und einheitliche Linie für die Keulung festgelegt
würde. Bonn und Brüssel müssten sich auf abgestimmte Verordnungen
einigen. Ein deutscher Sonderweg sei nicht möglich.

Schleswig-Holstein habe sich stets dafür entschieden, die Tötung der
Tiere nur im Einvernehmen mit dem betroffenen Landwirt durchzuführen.
Das sei auch im aktuellen Fall Voraussetzung für die Keulung gewesen.
Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren bleibe davon unberührt.

Schleswig-Holstein wende erstmals im Vorgriff auf eine Entscheidung
des Bundesrates die Tötungsregeln des Entwurfs einer BSE-Vorsorge-
verordnung an. Der Verordnungsentwurf, sehe bei einem BSE-Fall die
Tötung des Bestandes vor, in dem das befallene Tier zuletzt mindestens
20 Monate gehalten wurde. Davon ausgenommen seien die Tiere, die
weniger als 20 Monate in dem betroffenen Bestand gehalten wurden.

"Ich appelliere an den Bauernverband diese Vorgehensweise zu akzeptieren,
auch wenn es sich dabei nicht um die geforderte Kohortenkeulung handelt.
Das jetzt gefundene Modell bietet den wissenschaftlich höchst möglichen
Verbraucherschutz und berücksichtigt gleichzeitig die berechtigten
Interessen der Landwirtschaft", so Ministerin Ingrid Franzen.
 



 

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