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AHO Aktuell - 26.04.2001

Bayern: Keine Hinweise für Einsatz illegaler Masthilfsmittel


München (aho) - Im Zusammenhang mit dem illegalen Einsatz von Tierarznei-
mitteln vor allem in der Schweinemast, kontrollierten bayerische
Amtstierärzte bisher 1714 Betriebe. In 70 Fällen ordneten die Behörden
weitergehende präventive Maßnahmen nach dem Arzneimittelrecht oder
Fleischhygienerecht an, also Probenahmen oder die Anwendung der Schlachtung
von Tieren bestimmter Betriebe. Nach der Schlachtung konnten dann weiter-
gehende Stichprobenuntersuchungen auf Kosten des jeweiligen Tierhalters
veranlasst werden. "Keine Rechtsgrundlage gibt es dagegen im nationalen
Recht für eine generelle Sperrung solcher Schweinemastbetriebe", stellte
die bayrische Verbraucherschutzstaatssekretärin Erika Görlit Görlitz am
26. April 2001 bei einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten sowie für Sozial-, Gesundheits-, und
Familienpolitik im Bayerischen Landtag klar. Die bisherigen Erkenntnisse
deuten darauf hin, dass im Vordergrund der Verstöße weniger die wider-
rechtliche Anwendung nicht zugelassener Stoffe steht, sondern dass vielmehr
Tierärzte zugelassene Arzneimittel abgegeben haben, ohne die Tiere vor-
schriftsmäßig behandelt zu haben. Für die Abgabe verbotener Stoffe liegen
bisher keine Anhaltspunkte vor. Aus der Tatsache allein, dass Arzneimittel
widerrechtlich abgegeben wurden, lässt sich laut Görlitz nicht ohne
weiteres der Schluss ziehen, dass diese auch in widerrechtlicher Form,
also unter Nichtbeachtung der bis zur Schlachtung vorgeschriebenen
Wartezeit eingesetzt worden sind.

Ergänzend teilte Görlitz mit, dass 1999 und 2000 im Rahmen des nationalen
Rückstandskontrollplanes in Bayern 30452 Schlachttiere (Rinder, Schweine,
Kälber) mit einem Hemmstofftest auf Rückstände antimikrobiell wirksamer
Substanzen untersucht wurden. In mehr als 99 % der Fälle war das Ergebnis
negativ. Im selben Zeitraum gab es insgesamt 1778 Proben bezüglich
sonstiger antibakteriell wirksamer Substanzen, die mit dem Hemmstofftest
nicht erfassbar sind. Auch hier ergaben mehr als 99 % der Proben ein
negatives Ergebnis. Im Jahr 2000 wurden schließlich insgesamt 387
Blutproben und 512 Urinproben überwiegend auf Leistungsförderer,
verbotene Stoffe und Beruhigungsmittel an den beiden Landesuntersuchungs-
ämtern für das Gesundheitswesen untersucht, wobei alle Proben negativ
waren. Ebenso negativ waren 1999 und 2000 die 519 gezogenen Proben auf
antiparasitär wirksame Stoffe. Görlitz wies darauf hin, dass sich damit
zwar keine direkte Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher ersehen
ließ, mahnte aber zur Vorsicht: "Ich will damit nicht im Entferntesten
die Problematik der Resistenzbildung gegen Antibiotika verharmlosen.
Es steht ja außer Zweifel, dass resistente Bakterien von Tieren ihre
Resistenzeigenschaften auf mögliche Krankheitserreger des Menschen
weitergeben können. Damit besteht mittelfristig die Gefahr, dass diese
Keime nicht mehr wirksam bekämpft werden können."

News 139 26-06-01

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