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AHO Aktuell - 25.04.2001

Entschädigung verbotener Futtermittel


Münster (wlv) Die Entschädigung tiermehlhaltiger und damit seit Anfang
Dezember 2000 verbotener Futtermittel ist nach Angaben des
Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) in
Nordrhein-Westfalen nach wie vor nicht klar geregelt.

Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast hatte am 22. März im
Rahmen einer Agrarministerkonferenz mit ihrer Zusage, die auf den Höfen
lagernden Futtermittel voll zu entschädigen, nach langem Hin und Her den
Weg geebnet und den Bundesländern eine Verwaltungsvereinbarung zur
Verfügung gestellt, in der die Kostenübernahme geregelt wird. So können die
Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, sobald das jeweilige Land
diese Vereinbarung unterschrieben hat. Doch bislang hat das Düsseldorfer
Landwirtschaftsministerium keine konkreten Anweisungen zur Übernahme
und Entschädigung der Bauern getroffen. "Anderswo ist die Entsorgung der
Futtermittel und die Entschädigung längst geregelt. Das Verhalten unserer
Landesregierung stinkt wie das noch nicht entsorgte Futter auf unseren
Betrieben im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel", so WLV-Präsident
Franz-Josef Möllers.

Damit dieser unhaltbare Zustand nun bald beendet wird, haben sechs
Landwirte aus den Kreisen Borken und Steinfurt - unterstützt durch den WLV
- Entschädigungsanträge bei der Bezirksregierung Münster gestellt. "Mit
dem Antrag auf Entschädigung werden die zuständigen Beamten im Düsseldorfer
Landwirtschaftsministerium noch einmal auf die Problematik aufmerksam
gemacht und zu einer Entscheidung gezwungen", so Hubertus Schmitte, Leiter
der WLV-Rechtsabteilung. Dass die Entschädigung der bei Landwirten
gelagerten Futtermittel feststehe, wird auch vom hiesigen
Landwirtschaftsministerium nicht bestritten, doch sei die verwaltungsmäßige
Abwicklung nach wie vor nicht klar geregelt. Der Grund für das zögerliche
Verhalten von Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn sei wohl darin zu
sehen, so Schmitte, dass das Bundesministerium lediglich bereit sei, die
bei Landwirten gelagerten Futtermittel zu entschädigen, nicht jedoch die
Futtermittel bei Landhändlern. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht den Bund
aber auch bei der Entschädigung der Landhändler in der Pflicht, um nicht am
Ende selbst die Landhändler entschädigen zu müssen. Präsident Möllers: "Mit
dieser politischen Taktiererei muss nun Schluss sein".

Dass es auch anders geht, zeigt laut WLV das Beispiel Niedersachsen: Dort
werden die auf den Betrieben lagernden Futtermittel von den
Landwirtschaftskammern Weser-Ems und Hannover erfasst und entschädigt.
 



 

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