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AHO Aktuell - 24.04.2001

BSE: Tiermehl bleibt vorläufig verboten


(bml) - Die EU-Agraminister haben sich am Dienstag den 24. April in
Luxemburg darauf geeinigt, das generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl
fortzusetzen. Es wäre sonst am 30. Juni ausgelaufen. Dies war eine der
zentralen Forderungen von Verbraucherministerin Künast. Zunächst gilt
das Verbot weiterhin für alle Tierarten voraussichtlich bis Anfang 2002,
danach soll es in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament einer
grundsätzlichen wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen werden. Das
Verfütterungsverbot für Wiederkäuer, das in der EU seit 1994 gilt, bleibt
jedoch weiterhin unbegrenzt gültig. In der Bundesrepublik ist die
Verfütterung von Fischmehl an Nicht-Wiederkäuer allerdings seit dem 13.
April wieder erlaubt.

Das deutsche BSE-Maßnahmengesetz sieht hingegen keine zeitliche
Befristung des Tiermehlverbots vor. Verbraucherministerin Künast erklärte
am 24. April in Luxemburg, sie habe nicht die Absicht, an dieses Gesetz
Hand anzulegen. Das Verbot solle in Deutschland beibehalten werden.

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