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AHO Aktuell - 24.04.2001

MKS-Schutzverordnung des Landes NRW ist aufgehoben worden


Kreis Borken. Die MKS-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist
am Dienstag, 24. April, aufgehoben worden. Es gilt jetzt ausschließlich
die 3. MKS-Schutzverordnung des Bundes. Danach besteht für Klauentiere
weiterhin ein generelles Transportverbot, allerdings können jetzt
Ausnahmegenehmigungen unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
Dies teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken
jetzt mit.

Klauentier-Transporte sind nach wie vor genehmigungspflichtig. Bei
Schlachttieren ist allerdings eine klinische Untersuchung im
Herkunftsbetrieb nicht mehr erforderlich. Sie können entweder direkt
oder über eine Sammelstelle zum Schlachtbetrieb verbracht werden.
Sowohl für das Verbringen der Tiere zur Sammelstelle als auch von der
Sammelstelle zum Schlachtbetrieb sind getrennte Transportgenehmigungen
erforderlich.

Masttiere dürfen entweder direkt in einen Mastbetrieb oder über eine
Sammelstelle in bis zu sechs reine Mastbetriebe verbracht werden. Eine
klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt ist in jedem Herkunfts-
betrieb erforderlich. Die Untersuchung darf höchstens sieben Tage vor
dem Transport durchgeführt worden sein. Sowohl für das Verbringen der
Tiere vom Herkunftsbetrieb zur Sammelstelle als auch von der Sammelstelle
in den jeweiligen Empfängerbetrieb sind getrennte Transportgenehmigungen
erforderlich.

Die Transporte zur Sammelstelle und von dieser zu den Empfängerbetrieben
dürfen nur als Einzeltransporte erfolgen.

Zuchttiere dürfen nur direkt von einem Herkunftsbetrieb unmittelbar in
einen anderen Empfängerbetrieb verbracht werden. Erforderlich sind
weiterhin eine klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt (gültig
sieben Tage!) sowie eine Einzeltransportgenehmigung.


Pferdetransporte benötigen keine Genehmigung mehr. Reitturniere können
wieder durchgeführt werden.

Dr. Bernd Eysing, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel, weist
noch einmal darauf hin, dass Tiere während des Transports nicht in Kontakt
mit einem Tier aus einem anderen Bestand kommen dürfen (ausgenommen sind
Tiere auf Sammelstellen) und die Transportfahrzeuge vor und nach dem
Transport gereinigt und desinfiziert werden müssen.

Weitere Informationen gibt es unter Telefon 02861/ 821004
 



 

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