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AHO Aktuell - 24.04.2001

Saarland fordert dauerhaftes Tiermehlverbot


(aho) - Das Verbot der Tiermehlverfütterung muss auch über den Juni hinaus
aufrecht erhalten werden, denn ansonsten ist eine wirksame Kontrolle, die
im Interesse des Verbraucherschutzes unverzichtbar ist, in der Praxis nicht
möglich. Jedermann weiß, dass obwohl es seit Jahren ein Verbot der Tier-
mehlverfütterung an Wiederkäuer gibt, hier Gesetzesverstöße bei vielen
schwarzen Schafen an der Tagesordnung waren. Und niemand konnte dies den
verantwortungslos handelnden Betrieben im Normalfall nachweisen, da im
Regelfall dann immer argumentiert wurde, das Tiermehl sei nicht zur
Fütterung von Rindern, sondern für die Schweinemast bestimmt. Die Folgen
kennen wir alle, sie lassen sich an den BSE-Fällen dokumentieren.
Leidtragende dieses Fehlverhaltens der Gesetzesbrecher sind nicht nur die
Verbraucher, sondern alle redlichen und anständigen Landwirte, die streng
auf die Fütterungsvorschriften geachtet haben und die trotzdem unter der
BSE-Krise leiden. Zudem weiß beim heutigen Stand der BSE-Forschung noch
niemand, wie die Tiermehlverfütterung auf Schweine und andere Tiere wirkt.
Hier ist noch zu vieles ungewiss, um nun schon wieder leichtfertig und
völlig überhastet für die Nichtwiederkäuer die Tiermehlverfütterung
zuzulassen. Auch die Unterscheidung zwischen "gutem Tiermehl", das in
einem aufwendigen Verfahren (kontrollierte Erhitzung unter Druck)
hergestellt worden ist und "schlechtem Tiermehl", bei dessen Produktion
diese Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, ist vielleicht für die
EU-Bürokratie überzeugend, in der Praxis aber wenig hilfreich und im
Ergebnis lebensgefährlich. Denn niemand kann verlässlich überwachen, wie
in den einzelnen Betrieben von der Spitze Südeuropas bis hinauf in den
hohen Norden im Einzelfall das Tiermehl produziert wird. Auch in der
Vergangenheit hat es hier schon strenge Standards gegeben, die in
Deutschland auch eingehalten worden sind. Niemand weiß aber offiziell,
was in anderen Staaten geschehen ist: Inoffiziell werden hierüber aber
wahre Schauergeschichten berichtet. Auf ein solches gefährliches
Roulettespiel darf sich verantwortliche Verbraucherschutzpolitik auf
keinen Fall einlassen, denn ansonsten spielt man mit der Gesundheit
und dem Leben von Menschen.

Das Saarland bleibt deshalb bei der schon am 29. Januar 2001 in Bremen
bei der Sonderkonferenz der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz
zuständigen Minister beschlossenen klaren Position. Hier ist eindeutig
u. a. beschlossen worden, dass das Verfütterungsverbot dauerhaft zu
bestätigen und auf Tierfette und Dicalciumphosphat auszuweiten ist.
Nur dieses dauerhafte Verbot gewährleistet ein Maximum an Verbraucher-
schutz."
 



 

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