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AHO Aktuell - 23.04.2001

BSE-Verdacht in Hessen bestätigt


Wiesbaden/Homberg (Efze). Der BSE-Verdacht, den das Hessische
Sozialministerium am Dienstag dieser Woche (17. April 2001)
gemeldet hatte, hat sich bestätigt. Wie die Hessische Sozial-
ministerin Marlies Mosiek-Urbahn am Freitag anlässlich einer
Pressekonferenz in Homberg (Efze) mitteilte, sei am Donnerstag-
abend das positive Testergebnis eingetroffen. "Die Bundes-
forschungsanstalt für Viruskrankheiten in Tübingen hat in
ihren Untersuchungen eindeutig festgestellt, dass der BSE-
Erreger vorliegt", teilte Marlies Mosiek-Urbahn mit. Zuvor
waren bei Schnelltests positive Befunde festgestellt worden.
Dies sei nach sechs unbestätigten BSE-Verdachtsfällen der
erste BSE-Fall in Hessen und der 54. BSE-Fall bundesweit.

Bei dem Tier handelt es sich um eine 69 Monate alte Kuh aus
dem nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis. Sie war am 12. April
dieses Jahres im Schlachthof Würzburg geschlachtet worden.
Nach den ersten positiven Schnelltests war der Hof sofort
gesperrt und ein Schlachtverbot verfügt worden. In dem
Bestand befinden sich 121 Tiere, darunter 60 Milchkühe.

Sofort nach Eintreffen der positiven Befunde aus Tübingen
sind alle für diesen Fall notwendigen Maßnahmen ergriffen
worden in Anwendung der zu erwartenden BSE-Vorsorge-
Verordnung des Bundes. Die zur Keulung vorgesehenen Tiere
werden zu einer Tiersammelstelle transportiert, wo sie
getötet werden. Von jedem getöteten Tier wird eine Probe
Stammhirnmaterial entnommen und im staatlichen Unter-
suchungsamt in Gießen untersucht. Die Tierkörper werden
durch die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt.

Die Ministerin teilte weiter mit, dass die Überprüfung der in
dem betroffenen Betrieb verwendeten Futtermittel angeordnet
sei. Die Aufhebung der Betriebssperre erfolge erst, wenn
sichergestellt sei, dass das im Betrieb vorhandene Futter kein
Tiermehl enthalte. Darüber hinaus würden Muttertier, Geschwister
und Nachkommen des positiv getesteten Tieres ausfindig gemacht
und die zuständigen Behörden unterrichtet. Sollte sich der
Standort dieser Tiere in Hessen befinden, werde die Tötung
angeordnet. Weiterhin würden Ermittlungen angestellt, ob
Tiere aus dem Bestand vor der Probeentnahme des BSE-getesteten
Tieres geschlachtet worden seien. Eventuell noch im Handel
befindliches Fleisch oder Fleischerzeugnisse würden dann
zurückgerufen. Marlies Mosiek-Urbahn: "Alle diese Maßnahmen
sind zwingend erforderlich, um nach menschlichem Ermessen
Restrisiken auszuschalten und die Sicherheit die Verbraucher
zu gewährleisten.
 



 

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