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AHO Aktuell - 23.04.2001

MKS: Ergebnisse der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses


Brüssel (aho) - Der Ständige Veterinärausschuss hat am 18. April 2001 für
einen Vorschlag der Kommission gestimmt, der Folgendes beinhaltet:
Frischfleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte sowie andere
tierische Produkte von Tieren, die an Maul- und Klauenseuche (MKS)
erkranken können, dürfen unter bestimmten Bedingungen aus den südlichen
und westlichen Teilen der Niederlande versandt werden. Weiterhin untersagt
bleiben der Versand von lebenden MKS-anfälligen Tieren aus dem gesamten
Gebiet der Niederlande sowie der Versand von Produkten aus den anderen
Teilen des Landes, es sei denn, diese Produkte werden ordnungsgemäß
behandelt. Der Ausschuss befürwortete auch einen Vorschlag, die
Schutzmaßnahmen in Nordirland auszuweiten.

Niederlande: Beschränkungen im südlichen und westlichen Teil des Landes
teilweise aufgehoben

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in den Niederlanden war
auf zwei Regionen begrenzt: das Gebiet um Oene und Friesland. Im
südlichen und westlichen Teil des Landes wurden weder ein Ausbruch der
Krankheit noch Verdachtsfälle gemeldet.

Die Kommission hat deshalb vorgeschlagen, unter bestimmten Bedingungen
den Versand von Frischfleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchpro-
dukten sowie anderen tierischen Produkten von MKS-anfälligen Spezies aus
einem Gebiet zuzulassen, das südlich der Flussläufe Rhein-Waal-Merwede
und westlich der Autobahn A-27 liegt. Dies geschieht in Verbindung mit
einer Verpflichtung der niederländischen Regierung, das Verbringen von
Tieren in die betreffenden Regionen streng zu überwachen und die sich
aus den gegenwärtigen Beschränkungen ergebenden Tierschutzprobleme zu
lösen.

Die Durchführung der Entscheidung unterliegt folgenden Auflagen:

Die Niederlande kontrollieren den Verkehr aus den Sperrgebieten in die
anderen Gebiete rund um die Uhr. In Schlachthöfen wird eine klinische
Untersuchung auf MKS-Symptome durchgeführt, einschließlich Temperatur-
messungen. Fleisch darf die Schlachthöfe in den ersten 24 Stunden nach
der Schlachtung nicht verlassen.

Weiterhin untersagt sind:

Der Transport lebender MKS-anfälliger Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen,
Schweine und andere Paarhufer) und Zuchtmaterial dieser Tiere aus den
Niederlanden in andere Mitgliedstaaten und in Drittländer. Der Versand
folgender Produkte in andere Teile des Landes, andere Mitgliedstaaten
und Drittländer: insbesondere Frischfleisch und Fleischprodukte, Milch
und Milchprodukte, Felle und Häute sowie andere tierische Erzeugnisse
von MKS-anfälligen Spezies aus den Provinzen Groningen, Friesland,
Drenthe, Flevoland, Overijssel, den Gebieten der Provinz Gelderland,
die nördlich der Flussläufe Rhein-Waal-Merwede zwischen der Grenze mit
Deutschland und der Grenze mit der Provinz Zuid Holland liegen, sowie
die Gebiete der Provinz Utrecht östlich der Autobahn A-27.

Es ist vorgesehen, dass die Kommission diese Entscheidung am Montag,
dem 23. April, annimmt. Voraussetzung ist, dass es nicht zu einem
bestätigten Ausbruch von MKS in einem anderen Gebiet der Niederlande
kommt.

Nordirland: Ausweitung der Schutzmaßnahmen

Nach der Bestätigung von zwei neuen MKS-Ausbrüchen in Nordirland hat
die Kommission, gestützt auf eine Stellungnahme des Ständigen
Veterinärausschusses, eine Entscheidung angenommen, die verfügt, dass
in Nordirland die für die anderen Teile des Vereinigten Königreichs
geltenden Schutzmaßnahmen wiedereingeführt werden. Für das gesamte
Gebiet des Vereinigten Königreichs gelten jetzt folgende Schutzmaß-
nahmen: Verbot des Exports von lebenden MKS-anfälligen Tieren,
Frischfleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten sowie
anderen tierischen Erzeugnissen von diesen Spezies, wenn diese
Produkte nicht ordnungsgemäß gegen den Virus behandelt sind.

Entscheidung der Kommission über Beschränkungen für das Verbringen
von Tieren auf Weiden

Die Kommission hat heute formell die Änderung einer Entscheidung
über EU-weite Beschränkungen für das Verbringen von MKS-anfälligen
Tieren angenommen. Die Änderung macht es möglich, Bestände von den
Bauernhöfen auf Weiden zu verbringen (z. B. Almauftrieb in den Alpen).

Die nächste Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses ist für Mittwoch,
den 25. April 2001, angesetzt.
 



 

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