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AHO Aktuell - 23.04.2001

Bundesregierung zu Impfungen gegen Maul- und Klauenseuche


Am 18. April hat der deutsche MKS-Krisenstab in Bonn getagt.
Bund und Länder entschieden sich dafür, aufgrund der
unübersehbaren Folgen von Schutzimpfungen gegen die Maul-
und Klauenseuche vorerst keinen Antrag auf Impfung von Tieren
bei der Europäischen Kommission zu stellen.

Schutzimpfungen sollen erst dann beantragt werden, wenn es einen
Erkrankungsfall in unmittelbarer Grenznähe gebe, hieß es nach dem
Treffen des Krisenstabes.

Der Ständige Veterinärausschusses der EU in Brüssel hatte den von
Nordrhein-Westfalen initiierten Antrag für Impfungen gegen die Maul- und
Klauenseuche (MKS) zur nochmaligen Erörterung zurückgegeben. Die
nordrhein-westfälische Agrarministerin Bärbel Höhn hatte beantragt, 1,1
Millionen Rinder und Schweine in einer 25 Kilometer breiten Zone entlang
der Grenze zu den Niederlanden vorbeugend impfen lassen. So solle
verhindert werden, dass die Seuche von den Niederlanden nach
Nordrhein-Westfalen übergreift.

Künast warnt vor den Folgen von Imfpungen

Die Verbraucherschutzministerin Renate Künast warnte hingegen mehrfach
vor den Folgen einer Notimpfung. Da sich geimpfte Tiere nicht von
infizierten unterscheiden lassen, wären erhebliche und langwierige
Einschränkungen für die Landwirtschaft und den Handel mit Fleisch- und
Milchprodukten die Folge.

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte am 19. April, das Ministerium sei
weiterhin der Ansicht, vorbeugende Massenimpfungen könnten in der
Krise derzeit nicht weiter helfen. Die EU-Kommission habe eine
"Krisenrechnung" präsentiert und aufgezeigt, welche
Handelsbeschränkungen nach Impfungen drohten. Die Länder hätten
daraufhin die Seuchengefahr gegen die Handelsbeschränkungen
abgewogen.
 



 

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