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AHO Aktuell - 20.04.2001

BSE: Kommission schlägt Verlängerung des Tiermehlverbots vor


(aho) - Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten ein
Arbeitspapier zur künftigen Strategie bei der Verwendung von
Tiermehl in Europa vorgelegt. Dieses Papier ist Diskussionsgrundlage
für die Tagung des Agrarrates in Luxemburg, die in der nächsten
Woche stattfindet.

Die Ergebnisse mehrerer Kontrollbesuche des Lebensmittel- und
Veterinäramts in den Mitgliedstaaten, mit denen die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit BSE überwacht wurde, und
eine erste Auswertung der Erfahrungen mit dem vermehrten Einsatz von
BSE-Tests lassen eine Aufhebung des befristeten Tiermehlverbots, das
Ende Juni ausläuft, als verfrüht erscheinen. Daher schlägt die
Kommission vor, das Verbot bis zum Erlass der vorgeschlagenen
Verordnung über tierische Nebenprodukte beizubehalten, der für
Anfang 2002 geplant ist

Mit dieser Verordnung wird die Erzeugung von Futtermittel-Ausgangser-
zeugnissen tierischen Ursprungs so geregelt, dass sie ausschließlich
von Tieren stammen dürfen, die für den menschlichen Verzehr geeignet
sind. Selbstverständlich bleibt das aus dem Jahre 1994 stammende
Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer bestehen.

Ein unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl an andere Tiere
als Wiederkäuer also an Schweine, Geflügel und Fische ist wissen-
schaftlich nicht begründet. Als bekannt wurde, dass das Verbot der
Verfütterung an Wiederkäuer nicht lückenlos eingehalten wurde, hat die
Gemeinschaft trotzdem beschlossen, die Tiermehlverfütterung für eine
bestimmte Frist (bis Ende Juni) generell zu untersagen. Damit wurde
Zeit gewonnen, um die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu bewerten
und die langfristigen Folgen eines ständigen Verbots zu prüfen.

Nach Ansicht der Kommission kann das Verbot der Tiermehlverfütterung an
andere Tierarten als Wiederkäuer aufgehoben werden, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Vernichtung sämtlicher noch vorhandener Tiermehl-Lagerbestände

2. Erlass der Verordnung über tierische Nebenprodukte, die folgende
Grundsätze festschreibt:

· zur Herstellung von Futtermitteln dürfen nur tierische Nebenprodukte
von für den menschlichen Verzehr geeigneten Tieren Verwendung finden;

· eine vollständige Trennung bei der Sammlung und Beförderung von nicht
für Futtermittel bestimmten tierischen Abfällen;

· strengere Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit tierischer
Nebenprodukte.
 



 

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