Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 20.04.2001

MKS-Schutzmaßnahmen modifiziert +++ Erleichterungen für Schafhalter


(aho) - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die zum Schutz der
Verbreitung des MKS-Virus angeordneten Transportbeschränkungen bei
Klauentieren und Kameliden in der 3. MKS-Schutzverordnung vom 19. April
2001, die am 22. April 2001 in Kraft treten wird, modifiziert. Die
Einschränkungen sind zunächst bis 18. Mai 2001 gültig. Auch weiterhin
dürfen als Haustiere gehaltene Klauentiere und Kameliden grundsätzlich
außerhalb des Bestandes nicht transportiert werden. Ausnahmen bedürfen
der Zustimmung der für den Absendeort zuständigen Veterinärbehörde und
des Einvernehmens der für den Bestimmungsort zuständigen Veterinär-
behörde.

Gegenüber der bisherigen Regelung ergeben sich für die Ausnahmen vom
Transportverbot folgende Änderungen:

Möglich ist jetzt auch das Sammeln von Nutztieren über eine nach § 15c der
Viehverkehrsverordnung für die jeweilige Tierart zugelassene Sammelstelle
zum Verbringen in einen Schlachtbetrieb oder zum Verteilen von Masttieren
an maximal sechs Bestimmungsmastbestände.

Darüber hinaus wird auch das Verbringen von Tieren zu einem Sammelpunkt
zur Zusammenstellung einer auf einem bestimmten Weidegebiet zu haltenden
Wanderherde ermöglicht. Dies führt zu Erleichterungen bei der
Wanderschafhaltung und beim Alpenweideverkehr.

News 129 - 20.04.2001
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de