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AHO Aktuell - 19.04.2001

Verfütterungsverbot von Fischmehl an Nicht-Wiederkäuer aufgehoben


(bml) - Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verfütterungsverbots-
Verordnung vom 10. April 2001 wird das Verbot der Verfütterung von Fisch-
mehl und Fischfett an Nicht-Wiederkäuer (Schweine und Geflügel) aufgehoben,
teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Diese Angleichung der deutschen
Rechtslage an das EG-Recht erfolgt, nachdem eine erneute wissenschaftliche
Bewertung ergeben hat, dass die Verfütterung von Fischmehl (proteinhaltige
Erzeugnisse aus Gewebe von Fischen) an Schweine und Geflügel kein TSE-
Risiko darstellt. Auch die Probleme der Kreuzkontamination, die eine
wesentliche Begründung für das umfassende Verbot waren, werden durch die
inzwischen von der EU vorgeschriebenen strikten Betriebstrennungen bei
der Verarbeitung von Fischmehl sowie Sicherungsmaßnahmen beim Transport
vermieden.

Für Wiederkäuer bleibt das bestehende Verfütterungsverbot in Überein-
stimmung mit dem EG-Recht aufrechterhalten.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verfütterungsverbots-Verordnung
wurde am 12. April 2001 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und trat am
13. April 2001 in Kraft.
 



 

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