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AHO Aktuell - 17.04.2001

Neue BSE-Vorsorgeverordnung ist ein vernünftiger Mittelweg


(aho) - Zu der heute im Zusammenhang mit einem BSE-Fall in Rheinland-Pfalz
bekannt gegebenen Absicht der Bundesregierung, die BSE-Vorsorgeverordnung
in den Fällen zu ändern, in denen ein BSE-krankes Tier weniger als 20
Monate in einem Bestand gehalten wurde, und hier zukünftig nur eine Kohor-
tentötung statt einer Bestandstötung durchzuführen, erklärt der saarlän-
dische Staatssekretär Josef Hecken:

"Diese geplante neue Regelung ist ein vernünftiger Mittelweg zwischen den
Extremen Bestandskeulung einerseits und Kohortenkeulung andererseits. Wenn
ein Tier weniger als 20 Monate in einem Bestand gehalten worden ist, dann
ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass
die Infektion in diesem Bestand erfolgt ist. Denn so schnell können
Prionenkonzentrationen, die die Nachweisgrenze überschreiten, nicht
entstehen. Vor diesem Hintergrund ist es in diesen Fällen sachgerecht, von
einer Bestandskeulung Abstand zu nehmen, denn es ist dann faktisch
ausgeschlossen, dass andere Tiere aus diesem Bestand, die nicht mit dem
betroffenen Tier verwandt sind, auch an BSE erkrankt sein können.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist es aber auch in diesen Fällen
wichtig und richtig, den Namen des betroffenen Bestandes bekannt zu geben,
damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher ein autonomes Urteil
darüber bilden können, ob sie Produkte des Betriebes kaufen wollen oder
nicht. Ein Geheimhalten des Namens wäre ein Schritt in Richtung
Vertuschung und würde unseren Prinzipien "Kontrolle, Transparenz und
Ehrlichkeit" zuwiderlaufen.

Solange es keinen wirksamen BSE-Test an lebenden Tieren gibt, muss es in
den Fällen, in denen ein erkranktes Tier länger als 20 Monate in einem
Bestand gestanden hat, auch in Zukunft - so wie es auch die Bundesre-
gierung vorsieht - bei der Bestandskeulung bleiben, hierzu gibt es keine
vernünftige Alternative. Auch in diesen Fällen lediglich auf eine
Kohortentötung auszuweichen, wäre gefährlich für den Verbraucherschutz,
weil hier durchaus eine, wenn auch nur geringe Wahrscheinlichkeit besteht,
dass andere Tiere ebenfalls an BSE erkrankt sind, weil die Krankheit durch
Futtermittel übertragen worden ist. Hier nicht alle Tier zu töten, wäre
ein unverantwortliches Spiel mit dem Feuer."


Pressedienst des Saarlandes
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
17. April 2001
 



 

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