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AHO Aktuell - 17.04.2001

BFAV: Bei Tiermehlverbrennung Bedingungen einhalten


Berlin (agrar.de) - Nach Auffassung der Bundesforschungsanstalt
für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV)ist die Verbrennung von Tiermehl
sicher, wenn mindestens die für Müllverbrennungsanlagen geltende Mindest-
temperatur von 850 Grad Celsius, die Verweilzeit von mindestens zwei
Sekunden, der Mindestvolumengehalt von 6 Prozent Sauerstoff sowie die
Emissionsgrenzwerte und die ergänzenden Schutzmaßnahmen für Staub erfüllt
sind. Im Staub und in der Schlacke dürften keine Proteine mehr nachweisbar
sein, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (14/5849) auf eine
Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Bei einer Gesamtkapazität aller Müllverbrennungsanlagen von etwa 14
Millionen Tonnen Abfall pro Jahr könnten bei einer Mitverbrennung
von 5 Prozent Tiermehl etwa 700.000 Tonnen Tiermehl jährlich ver-
brannt werden. Sonderabfallverbrennungsanlagen hätten derzeit freie
Kapazitäten von rund 40.000 Tonnen jährlich für die Annahme von
Tiermehl. In Kohlekraftwerken könnten rund 300.000 Tonnen Tiermehl
mitverbrannt werden.

Aus der Zementindustrie würden verfügbare Behandlungskapazitäten für die
Verbrennung von Tiermehl von 300.000 bis 400.000 Tonnen pro Jahr genannt.
Insgesamt sei somit von etwa 1,35 bis 1,45 Millionen Tonnen an
Verbrennungskapazitäten auszugehen, denen eine zu beseitigende Menge an
Tiermehl und Tierfett von derzeit rund 1,1 Millionen Tonnen gegenüberstehe.
Zur Verbrennung von Tiermehl und Tierfetten seien nach derzeitiger Kenntnis
vor allem Hausmüllverbrennungsanlagen, Sonderabfallverbrennungsanlagen,
Steinkohlekraftwerke und Zementwerke geeignet.

Hinweise zu den Anforderungen an Emissionen, Rückstände und Produkte sowie
Verweise auf arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen enthalte der Bericht
über 'technische Anforderungen und allgemeine Empfehlungen für die
Entsorgung von Tiermehl und Tierfett in Verbrennungsanlagen', der Behörden,
Anlagenbetreibern sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe.

Die in Verbrennungsanlagen eingesetzten Tiermehle würden in Tierkörper-
beseitigungsanstalten hergestellt und mit mindestens 850 Grad Celsius
verbrannt. Nach derzeitiger Kenntnis könne daher davon ausgegangen werden,
dass die Eiweiße und damit die Prionen vernichtet werden. Einer Verwendung
von Verbrennungsrückständen als "Bauzuschlagsstoffe" stehe daher nicht
entgegen.

Die Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung schließe die Verwendung von
Tierfett als Grundstoff für die Biodieselproduktion nicht aus, heißt es in
der Antwort weiter. Allerdings sollte Tierfett, das aus Risikomaterial von
Wiederkäuern hergestellt worden sei, nicht für die Biodieselproduktion
verwendet werden.

Tiermehle und Tierfette, die in Tierkörperbeseitigungsanstalten und
Spezialbetrieben hergestellt würden, könnten nicht mehr als Bestandteile
von Futtermitteln verkauft werden, so die Regierung. Dies führe zu
Erlösausfällen und Entsorgungskosten von derzeit 750 DM pro Tonne.

Die Regierung teilt ferner mit, im Entwurf der Biomasse-Verordnung
(Biomasse V) sei vorgesehen, Energieträger pflanzlichen und tierischen
Ursprungs als Biomasse zuzulassen als Voraussetzung für die Vergütung
des erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit würden
auch Schlachtabfälle und daraus gewonnene Produkte erfasst, auch Tiermehle
und -fette. Ausgenommen seien Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse
tierischen Ursprungs, die in Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt
werden müssen. Insgesamt würden mit dieser Regelung neue Möglichkeiten
für innovative Verfahren zur breiteren Nutzung von Biomasse auch tierischen
Ursprungs eröffnet.

Der saarländische Umwelt-Staatssekretär Rainer Grün hatte am 12.04. die
Saar Energie GmbH per Telefax aufgefordert, die Mitverbrennung von Tiermehl
im Kraftwerk Weiher III vorläufig auszusetzen. Anlass dafür waren Probleme,
die nach Meinung des Umweltministerium bei der Mitverbrennung von Tiermehl
im Kraftwerk aufgetreten sind.
 



 

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