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AHO Aktuell - 13.04.2001

Erster Erfolg gegen zusätzliche Transportbeschränkungen in NRW


(ISN) - Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-
Westdeutschland e. V. in Damme
erklärt zu den zusätzlichen von
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen
Transportbeschränkungen für Nutztiere:

Um eine besonders ideologische Auslegungsweise der MKS-Schutzverordnung der
Bundes ist wieder einmal die nordrhein-westfälische Landesregierung bemüht!
Das zeigt die Beschränkung der Schlachtviehtransporte in NRW auf maximal
150 km und die dieser Regelung auch auf Nutzvieh wie z.B. Ferkeltransporte.
Derzeit stellen sich viele westfälische Mäster die Frage, woher sie ihre
Ferkel beziehen sollen, da man in NRW auf "Importe" in Größenordnung von
ca. 1 Mio. Ferkeln pro Jahr aus anderen Bundesländern bzw. aus den EU-
Nachbarstaaten angewiesen ist.

Diese Frage beschäftigt auch einen Mäster aus dem Kreis Coesfeld, der
unterstützt vom WLV (Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V.)
eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vorbereitet hatte. Dazu benötigte
er den ablehnenden Bescheid der Kreisveterinärbehörde. Unter dem Druck
der vorgelegten Argumente entschied sich die Kreisveterinärin, dem Ferkel-
transport aus Süddeutschland letztendlich doch zuzustimmen. Zwangsweise
konnte sie sich der Tatsache, daß die Maßnahmen weder seuchenhygienisch
noch veterinärmedizinisch begründbar und ausschließlich politisch
motiviert sind, nicht entziehen. Eine tapfere Kreisveterinärin hält ihren
Kopf in den politischen Wind aus Düsseldorf und trifft ihre Entscheidung
auf Basis ihrer Fachkenntnisse und der Verordnungsvorgabe des Bundes im
Sinne des Landwirtes! Hoffentlich nehmen sich viele Kreisveterinäre hieran
ein Beispiel. Die Ungleichbehandlung innerhalb von NRW und auch im
Vergleich zu den Vorgaben in anderen Bundesländern "stinkt zum Himmel"!

Die ISN wie auch der WLV empfehlen allen betroffenen Landwirten in NRW,
denen eine Transportgenehmigung verweigert wird, unverzüglich Ablehnungs-
bescheide der zuständigen Kreisbehörde einzuholen und dann entsprechend
mit rechtlichen Schritten zu drohen, leider wird nur noch diese "Sprache"
verstanden. Klären Sie doch einmal die zuständigen Beamten im Düsseldorfer
Landwirtschaftsministerium (Tel. 0211/4566-401) auf und schütten Sie bei
diesen Entscheidungsträgern Ihr Herz aus. Der Druck von der Basis hat
in der Vergangenheit schon vieles bewirkt!


Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e. V.,
Gartenstr. 1, 49401 Damme,
Telefon (0 54 91) 9665-0,
Fax (054 91) 9665-19,
e-Mail
 



 

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