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AHO Aktuell - 12.04.2001

Hessen: MKS-Verordnung erneut gelockert


Wiesbaden (aho) - Ab morgen können Genehmigungen für Sammeltransporte
von Klauentieren erteilt werden. Wie der Staatssekretär im Hessischen
Sozialministerium, Karl-Winfried Seif erklärte, könnten diese Ge-
nehmigungen für Transporte von Klauentieren aus mehreren Beständen in
einen Schlachthof oder in einen Bestand erteilt werden. Voraussetzung
sei allerdings, dass die Tiere aus in Hessen gelegenen Betrieben oder
Höfen kämen und der Schlachtbetrieb bzw. der aufnehmende Bestand sich
ebenfalls in Hessen befänden. Eine weitere Bedingung sei auch, dass
in den betreffenden Regierungsbezirken keine Sperrbezirke oder Beob-
achtungsgebiete eingerichtet seien.

Darüber hinaus wies Seif darauf hin, dass der Transport der Tiere zu
einer Sammelstelle nur zum Zweck der späteren Schlachtung in einem
Schlachtbetrieb erfolgen dürfe.
 



 

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