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AHO Aktuell - 11.04.2001

Das Europäisches Parlament zur Maul - und Klauenseuche


Vom Parlament angenommene Texte
vorläufige Ausgabe : 05/04/2001
Maul- und Klauenseuche

B5-0304, 0305, 0306, 0307, 0308 und 0309/2001


Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Erklärung der Kommission
zur Maul- und Klauenseuche in der Europäischen Union

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf die Politik der Nicht-Impfung seit 1991, wie sie mit
den Richtlinien 92/119/EWG des Rates und 85/511/EWG des Rates zur Ein-
führung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und
Klauenseuche, geändert durch die Richtlinie 90/423/EWG, eingeführt wurde,

- unter Hinweis auf die Entscheidungen der Kommission nach dem MKS-Ausbruch
im Vereinigten Königreich am 20. Februar 2001 (2001/145/EG, 2001/172/EG,
2001/190/EG, 2001/208/EG, 2001/223/EG),

- unter Hinweis auf den Bericht "Strategie der Notimpfung gegen Maul- und
Klauenseuche", der am 10. März 1999 vom Wissenschaftlichen Ausschuss
"Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung " angenommen worden ist,

A. in der Erwägung, dass die rasche Ausbreitung der MKS katastrophale
Folgen für die Wirtschaft im ländlichen Raum hat und die Landwirtschaft,
die Verarbeitung, den Handel und den Fremdenverkehr in Mitleidenschaft
zieht und dass sie bedenkliche Auswirkungen auf ganze ländliche Regionen
hat,

B. in der Erwägung, dass es Probleme im Zusammenhang mit der gegenwärtig
verfolgten Politik der Nicht-Impfung gibt und die Vernichtung gesunder
Tiere eine schwere Beeinträchtigung des Tierschutzes darstellt,

C. in der Erwägung, dass es Alternativen zur Politik der Nicht-Impfung
gibt, die in einigen europäischen Ländern vor 1991 erfolgreich angewandt
wurden und nach wie vor in bestimmten Drittländern angewandt werden,

D. in der Erwägung, dass angesichts der derzeitigen Impfsituation eine
allgemeine Impfung nicht möglich ist,

E. in der Erwägung, dass infolge der jüngsten BSE- und MKS-Krise die
Exportmärkte der Europäischen Union für Schweinefleisch und für Rindfleisch
drastisch zurückgegangen sind,

F. in der Erwägung, dass der Ursprung der Seuche im Vereinigten Königreich
vermutlich in illegal eingeführtem Fleisch liegt, das in einem Restaurant
verwendet wurde, das einer Schweinefarm Schweinefutter geliefert hat,

G. in der Erwägung, dass wiederholt auftretende Tiergesundheitskrisen
haushaltstechnisch nachhaltig verwaltet werden sollten,

H. in der Erwägung, dass Lebendtiertransporte innerhalb und zwischen den
Mitgliedstaaten und Drittländern die Verbreitung der MKS erleichtert haben,


1. fordert die Kommission auf, die von der Europäischen Union verfolgte
grundlegende Politik der Nicht-Impfung unverzüglich zu überdenken, und
dringt darauf, dass die Kommission mögliche Alternativen vorschlägt, die
weltweit akzeptiert werden können und den freien Handel mit Tierer-
zeugnissen erlauben;


2. fordert die Kommission und den Rat auf, folgende Punkte in ihrer Politik
zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche zu billigen:

- auf Antrag eines Mitgliedstaats die Durchführung von Notschutzimpfungen
(Ringimpfungen) in einer bestimmten Region mit einem MKS-Ausbruch zu
genehmigen, wobei das Endziel darin besteht, das MKS-Virus völlig vom
Gebiet der Gemeinschaft zu tilgen,

- Notimpfungen in MKS-freien Regionen als "Puffer " gegenüber Regionen oder
Mitgliedstaaten mit nachgewiesenen Fällen zuzulassen,

- die Impfung von Tieren zu besonderen Zuchtzwecken und MKS-empfänglichen
Tieren in Wildreservaten, Streichelzoos und Zoos zuzulassen, sofern strenge
Kontrollen des Transports dieser Tiere gewährleistet werden können;

3. fordert die Kommission auf, eine deutliche Kennzeichnung der gegen MKS
geimpften Tiere zu gewährleisten und nur eine streng kontrollierte
Verarbeitung und Vermarktung solcher Tiere und Tiererzeugnisse in der
betreffenden Region zuzulassen;

4. fordert die Kommission auf, die Bemühungen um die Entwicklung eines
Markerimpfstoffs sowie der Technologie von NSP-Tests zu verstärken, mit
deren Hilfe zwischen Infektion und Impfung unterschieden werden kann,
weshalb im Krankheitsfall die Impfung nicht zwangsläufig zur Keulung
gesunder Tiere führen muss;

5. fordert die Handelspartner der Europäischen Union auf, regionalisierte
Maßnahmen zu verabschieden, die den nicht von der MKS betroffenen Ländern
und Regionen die Fortsetzung von Exporten erlauben, und fordert die
Kommission auf, unverzüglich Verhandlungen mit diesen Handelspartnern
aufzunehmen;

6. fordert die Kommission dringend auf, einen Vorschlag zur Registrierung
von Herkunft, Verwendung und Behandlung von Futtermitteln auszuarbeiten,
um zu verhindern, dass unbehandelte oder nicht ausreichend sterilisierte
Futtermittel zur Tierernährung eingesetzt werden;

7. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Bündel
von Entschädigungsmaßnahmen für Krisen im Nahrungsmittel-, Gesundheits-,
Veterinär-, Handels - und Fremdenverkehrsbereich einzuführen;

8. fordert die Mitgliedstaaten auf, Kontrollen von Waren, Reisenden und
Gepäck bei der Einreise in die Europäische Union aus veterinärpolitischer
Sicht zu verstärken und diese Kontrollen dauerhaft beizubehalten;

9. fordert die Kommission und den Rat auf, für den Transport von lebenden
Tieren und Tierprodukten in der gesamten Europäischen Union strenge
Grenzen, und soweit notwendig, einschneidende Verbote einzuführen, um eine
weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, und für die Zukunft eine
gemeinsame Strategie im Hinblick auf die Verringerung der Gesamtzahl an
Tiertransporten auszuarbeiten;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die gesundheitspolitischen Kontrollen
zu verstärken, um zu verhindern, dass Tiererzeugnisse aus Ländern und
Regionen mit einem MKS-Ausbruch in die EU-Nahrungsmittelkette gelangen;

11. fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die notwendigen
Schritte zur Minimierung des MKS-Risikos in der Europäischen Union und
über die optimalen Instrumente zur Behandlung künftiger Infektionsfälle
vorzubereiten und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht
zu erstatten;

12. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission
und dem Rat zu übermitteln.
 



 

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