Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 11.04.2001

2. MKS-Schutzverordnung


(ZDS) - Am 13.04. wird die 2. MKS-Schutzverordnung in Kraft treten. Danach
ergibt sich für klauentierhaltende landwirtschaftliche Betriebe folgende
Situation:

1. Generell sind Transporte nach wie vor verboten.

2. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, und zwar von der Behörde
des Absendeortes im Einvernehmen mit der Behörde des Bestimmungsortes.

3. Ausnahmen können erteilt werden für folgende Transporte:

a) zur Schlachtung (unmittelbar oder über eine zugelassene Sammelstelle)

b) in einen anderen Bestand (als Sammeltransport möglich, aber nicht über
eine Sammelstelle und nicht als Verteiltransport), wenn im Reg. Bezirk des
Versandortes kein Sperr- oder Beobachtungsgebiet wegen MKS besteht. Wenn
die Tiere aus einem Regierungsbezirk stammen, in dem ein Sperr- oder
Beobachtungsgebiet eingerichtet ist, dürfen nur Direkttransporte von
Betrieb zur Betrieb durchgeführt werden, also auch keine Sammeltransporte.
Ausgenommen von dieser Beschränkung sind nur Transporte zur Schlachtstätte,
die auch in diesem Fall über Sammelstellen durchgeführt werden dürfen.

4. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die o.gen. Transporte wird
an folgende Bedingungen geknüpft:

a) die Transportfahrzeuge müssen vor und nach dem Transport gereinigt und
(wirksam!) desinfiziert werden.

b) Die Tiere müssen vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung 30 Tage bzw. seit
ihrer Geburt im Abgabebetrieb gehalten worden sein und bei Schweinen darf
mindestens 15 Tage vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung kein
"empfängliches"
Tier in den Bestand eingestellt worden sein. (Ausnahme: Verbringen von
Schlachttieren direkt aus einem Betrieb zu einer Schlachtstätte).

Die Verordnung wird am 12.04.2001 im Bundesanzeiger Nr. 72 auf der Seite
6814 veröffentlicht. Da der Ständige Veterinärausschuß in seiner
Entscheidung
nach Information des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS)
auch Sammeltransporte zum Schlachthof zuläßt, wird erwartet, dass diese
Möglichkeit auch im Rahmen der nationalen Umsetzung eröffnet wird.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de