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AHO Aktuell - 11.04.2001

Stutenmilch: Strenge Kontrollen sind unerläßlich!


(aho) - In den letzten Jahren zählt auch Stutenmilch zu den Spezialitäten,
die das vielfältige Angebot von Milch und Milchprodukten bereichern. Die
Grundsätze für das Inverkehrbringen von Milch sind in der Milchverordnung
verankert. Veterinärmediziner vom Institut für Lebensmittelhygiene der
Universität Leipzig weisen in einer Veröffentlichung in der Fachzeit-
schrift "Tierärztliche Praxis darauf hin, daß sich hieraus Anforderungen
an die Gesundheit des Tierbestandes, an hygienisches Gewinnen und Behandeln
der Milch und an die Einhaltung von Qualitätsparametern. Die meisten
Betriebe mit Stutenhaltung in Deutschland geben Vorzugsmilch an Verbraucher
ab. In diesem Fall ist eine behördliche Zulassung notwendig. Die Bedin-
gungen für die Abgabe der Milch sind besonders streng. Vor Beginn der
Produktion und weiterhin monatlich muss der Tierbestand durch den Hof-
tierarzt untersucht werden. Zoonosen oder andere Krankheiten der Tiere,
deren Erreger den Verbraucher durch den Genuss der Milch gesundheitlich
gefährden, dürfen nicht vorhanden sein. Keim- und Zellgehalt sind monatlich
zu prüfen. Mastitiserreger dürfen nicht nachgewiesen werden. Die Milch muss
auf 4 °C gekühlt werden. Sie muss in 96 Stunden verbraucht sein. Die
Vorschrift zur Kennzeichnung ist einzuhalten. In Deutschland wird neuer-
dings auch Milchpulver durch Gefriertrocknung hergestellt. Den bundesweiten
Versand muss die zuständige Behörde genehmigen. Milchprodukte müssen vor
der Abgabe immer mikrobiologisch untersucht werden. Auch hier ist die
Kennzeichnung Pflicht.

Helga Schüppel, G. Kny
Lebensmittelrechtliche Anforderungen an die Gewinnung und Verarbeitung
von Stutenmilch
Tierärztliche Praxis (Großtiere) 2 / 2001 S. 108
 



 

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